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Durch weniger Gaslieferungen aus Russland müssen Importeure unter hohen Kosten Ersatz beschaffen – sie werden durch eine Umlage dabei unterstützt. Um die Belastungen für private Haushalte und Unternehmen durch gestiegene Gaspreise abzufedern, wird jedoch die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. 

Die Gas-Importeure brauchen in der aktuellen Situation Unterstützung, um hohe Beschaffungskosten für Gas auszugleichen. Anderenfalls droht  der Zusammenbruch von Unternehmen, die für das Funktionieren des Gasmarkts und die Versorgungssicherheit wichtig sind. Die Bundesregierung hat deshalb eine Gasumlage auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Oktober 2022 gelten soll.

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Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe gab am 15. August bekannt, dass die Umlage zunächst 2,4 Cent pro Kilowattstunde betragen wird. Die Umlage soll bei allen Gasverbrauchern erhoben werden und endet am 1. April 2024. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich bis zum 30. September 2024. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Das Energiesicherungsgesetz sieht diese saldierte Preisanpassung vor: Die Zusatzkosten, die beim Einkauf von Ersatzgas anfallen, können mittels einer Umlage auf Gasverbraucher verteilt werden. Die Bundesregierung hat am 4. August die hierfür notwendige Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen. Sie ist am 9. August in Kraft getreten.

Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt

Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung Bürger jedoch weiter entlasten. Sie senkt daher die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch von 19 Prozent auf sieben Prozent. Dies geschieht befristet bis zum 31. März 2024.  „Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht, beträgt“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Pressestatement im Kanzleramt. Von den Unternehmen erwarte er, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucher weitergäben. Das werde auch klar kommuniziert.

Drittes Entlastungspaket kommt

Die finanzielle Belastung durch die Umlage ist erheblich: Für sich genommen können zusätzliche Belastungen von mehreren hundert Euro pro Jahr auf die Haushalte zukommen.  „Die Gerechtigkeitsfrage ist entscheidend, damit das Land in dieser Krise zusammenbleibt“, betonte Kanzler Scholz. Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch sei ein weiterer Schritt zur Entlastung. Die Bundesregierung lässt niemanden in der Krise allein und wird in den kommenden Wochen noch ein zusätzliches drittes Entlastungspaket schnüren. Über die genaue Ausgestaltung des Pakets werde nun vertrauensvoll beraten.

Die beschlossene Gasumlage erlaubt eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern – Unternehmen sowie private Verbraucher teilen sich die Belastung. Auch die Importeure leisten ihren Beitrag: Sie können ab dem 1. Oktober 2022 nur 90 Prozent ihrer Kosten aus der Ersatzbeschaffung wegen ausgefallener russischer Gaslieferungen für die Umlage anmelden. Ihre Verluste aus der Ersatzbeschaffung vor dem 1. Oktober 2022 tragen sie zu 100 Prozent selbst.

Gasmarkt stabilisieren

Die Bundesregierung ist sich bewusst, welche zusätzliche Belastung eine Gasumlage darstellt. Die Maßnahme ist jedoch notwendig, um die Gasversorgung langfristig zu sichern. Die Gasimporteure müssen handlungsfähig bleiben, damit sich die angespannte Lage auf dem Gasmarkt nicht weiter verschärft. Denn das könnte weitere massive Preissteigerungen und gravierende Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft insgesamt zur Folge haben. Es liegt also im Interesse aller Gasverbraucher, den Ausfall wichtiger Gasimporteure zu verhindern.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärte dazu: „Die Umlage ist eine Folge von Putins völkerrechtswidrigem Angriffskrieg auf die Ukraine und die von russischer Seite verursachte künstliche Energieknappheit. Sie ist bei weitem kein einfacher Schritt, aber notwendig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Sonst wäre die Versorgungssicherheit gefährdet.“

Verringerung des Gasimports durch Russland

Das Energiesicherungsgesetz ermöglicht eine saldierte Preisanpassung, wenn eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland unmittelbar bevorsteht oder von der Bundesnetzagentur festgestellt worden ist. Seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von der russischen Seite. Ab dem 27. Juli 2022 wurde die Belieferung auf 20 Prozent gedrosselt. Russland setzt Erdgas als politisches Druckmittel ein. Aus dem willkürlichen Verhalten der Russischen Föderation ergibt sich ein hohes Risiko, dass die Lieferungen noch weiter gedrosselt werden.

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