Die Homburger Kreisverwaltung
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Die Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreises teilt mit, dass ab Dienstag, dem 7. Juni, keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten der Dienstgebäude der Kreisverwaltung besteht.

Es obliegt jedoch den Kunden sowie Besuchern, wenn sie aufgrund ihres Sicherheits- und Schutzbedürfnisses eine Schutzmaske tragen möchten, dies auch zu tun.

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Eine Ausnahme bilden die Patienten und Kunden des Gesundheitsamtes des Saarpfalz-Kreises, welches als öffentliche Gesundheitseinrichtung strengeren Schutzvorkehrungen unterliegt. So bleibt im direkten Kontakt mit medizinischem Personal für beide Parteien weiterhin die Maskenpflicht (medizinische Maske) bestehen – beispielsweise bei amtsärztlichen Untersuchungen oder Einschulungsuntersuchungen, aber auch bei Beratungsgesprächen im unmittelbaren Gegenüber.

Landrat Dr. Gallo bittet hierfür um Verständnis sowie um grundsätzliche gegenseitige Rücksichtnahme aller Personen, die in den Dienstgebäuden verkehren. Er weist nochmals darauf hin, dass aufgrund des bestehenden Infektionsgeschehens, aber auch aufgrund einer sich bewährten Kundensteuerung die Bürgerinnen und Bürger für Vorsprachen einen Termin mit den jeweiligen Fachbereichen vereinbaren müssen.

 

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