Symbolbild

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Einführung eines nationalen Gedenktages für Opfer terroristischer Gewalt am 11. März beschlossen. Der Kampf gegen Extremismus und terroristische Gewalt ist eines der Hauptziele der Bundesregierung.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, den 11. März als nationalen Gedenktag für Opfer terroristischer Gewalt zu bestimmen. Neben der Prävention, der Deradikalisierung und einer effektiven Gefahrenabwehr sowie der Bekämpfung von Extremismus und terroristischer Gewalt soll auch die Situation der Betroffenen weiter in den Fokus der Bundesregierung und das Bewusstsein der Gesellschaft gerückt werden.

In diesen Zusammenhang soll der Umgang mit Betroffenen noch empathischer und würdiger gestaltet werden. Eine solche Würdigung findet in der Einführung eines nationalen Gedenktages für die Opfer aller terroristischer Gewalt ihren Niederschlag, den die Bundesregierung beschlossen hat. Dieser wird ab diesem Jahr jährlich am 11. März in Deutschland begangen.

Internationales Gedenken

Er knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 eingeführt wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag den Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit. Vorgesehen ist unter anderem die bundesweite Trauerbeflaggung der Dienstgebäude des Bundes anlässlich des Gedenktages am 11. März.

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