HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die saarländische Sozialministerin Monika Bachmann weist die Kritik der Landesvereinigung Selbsthilfe sowie der Linken und der Grünen im Saarländischen Landtag hinsichtlich der Bestellung der neuen Landesbehindertenbeauftragten entschieden zurück: „Sowohl die Auswahl der Person als auch das Bestellungsverfahren sind nicht zu beanstanden. Vor allem beabsichtigt die Landesregierung nicht eine „Abwertung“ des Behindertenbeauftragten, sondern will vielmehr eine starke, unabhängige Stellung zur Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. „Die Umsetzung der Inklusion liegt uns am Herzen, das zeigt unsere engagierte Behindertenpolitik. Daher ist es für uns konsequent, dass Menschen mit Behinderungen im Land eine starke Stimme haben“, sagte Monika Bachmann.
Ministerin Monika Bachmann
Ministerin Monika Bachmann
Die Vorwürfe, es fehle an Wertschätzung und an der öffentlichen Würdigung des Amtes, seien geradezu absurd, sagte Bachmann. „Wolfgang Gütlein hat eine hervorragende Arbeit geleistet und wir sind sicher, dass wir mit der neuen Landesbehindertenbeauftragten Christa Maria Rupp, die im Januar ihre Arbeit aufnimmt, eine gute Sachwalterin für die Belange und Interessen behinderten Menschen gefunden haben. Wir sind stolz eine solch starke Landesbehindertenbeauftragte gefunden zu haben“, sagt Ministerin Bachmann.
Das Verfahren ist nicht zu beanstanden. Nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz bestellt die Landesregierung für die Dauer von sechs Jahren einen Landesbehindertenbeauftragten, der dem Sozialministerium zugeordnet wird. Eine Beteiligung anderer Gremien wie den Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvereinigung Selbsthilfe oder des Landesbehindertenbeirates ist nicht vorgesehen, da es sich nicht um ein Wahlamt handelt. “Diese Regelung wird auch im Bund und in den anderen Ländern so angewandt. Das heißt aber nicht, dass wir im Rahmen der Novelle des Gesetzes eine Neuregelung zu Beteiligung der Gremien oder zur Bestellung des Beauftragten“ ablehnen. Ich kann mir  gut vorstellen, hier eine Neuregelung in den anstehenden Gesetzentwurf zu schreiben. Wir wollten nicht im Vorfeld, die neue Behindertenbeauftragte in Personaldiskussionen verstricken und damit ihre Stellung mindern. Wir haben vielmehr die Entscheidung in der Landesregierung getroffen, den Landesbehindertenbeauftragten Wolfgang Gütlein im Vorfeld informiert und wir werden in der nächsten Sitzung des Landesbehindertenbeirates die neue Beauftragte vorstellen.“
Die Sozialministerin wies auch den Vorwurf entschieden zurück, die Arbeitsstrukturen seien abgewertet worden: die Geschäftsstelle des Landebehindertenbeauftragten bleibt selbstverständlich erhalten. Auch die Stelle bleibt erhalten. „Wir wollten mit dem Werkvertrag nicht die Arbeitszeit reduzieren, sondern die Unabhängigkeit erhöhen. Bei einem Dienstverhältnis ist die Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit größer, als bei einer werkvertraglichen Regelung. Unser Ansinnen war und ist es, das Amt stark zu machen. Gleiches hat sich bei dem Pflegebeauftragten bestens bewährt“, sagte die Ministerin.
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