Die sogenannte Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, ist in Deutschland 2018 in Kraft getreten und seither rechtlich verbindlich für alle Ebenen staatlichen Handelns und gibt ein ganzheitliches Vorgehen bei der Bekämpfung von Gewalt vor. Nun soll nach einem Landtagsbeschluss eine Koordinierungsstelle geschaffen werden, die sich um die Umsetzung des Abkommens kümmern soll.
„Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen muss noch umfassender, wirksamer und nachhaltiger angegangen werden, denn Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen und zu verhüten ist ein so bedeutsames, kaum zu überschätzendes Anliegen. Aus diesem Grund unterstütze ich den nun im Rahmen der Plenarsitzung geforderten Ausbau der Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, die in meinem Haus angesiedelt ist, zu einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorbehaltslos“, erklärt Frauen- und Sozialministerin Monika Bachmann.
Die Konvention umfasst eine Vielzahl von konkreten Anforderungen. Diese betreffe alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Partnerschaftsgewalt und Gewalt in familiären Beziehungen gegen Frauen und Mädchen, also beispielsweise auch sexuellen Missbrauch. „Um das Ziel der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erreichen zu können, ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Saarland unerlässlich”, unterstreicht Bachmann.