Bild: Staatskanzlei/LvH

Die Landesregierung hat sich in einer Videoschalte mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften sowie dem Saarländischen Richterbund über die Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2022/2023 ausgetauscht. Dabei ging es auch um die Übertragung des Tarifabschlusses der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf den Beamtenbereich im Saarland.

Die Tarifvertragsparteien hatten sich am 29. November 2021 auf eine Erhöhung der Gehälter und Auszubildendenvergütungen sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung für die Beschäftigten der Länder verständigt. Die Landesregierung und die Gewerkschaften sind sich einig, dass dieses Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Richter im Saarland übertragen wird. Die Landesregierung löst damit ihre Zusage aus dem Spitzengespräch zur letzten Besoldungs- und Versorgungsanpassung von 2019 ein, ab dem nächsten Tarifabschluss eine zeitgleiche Übertragung der Tarifergebnisse anzustreben.

Mit Blick auf die im Einkommenssteuergesetz geregelte Befristung der Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen bis zum 31. März 2022 sagt die Landesregierung zu, umgehend die erforderlichen Maßnahmen für eine Übertragung der Corona-Sonderzahlung auf Beamte und Richter in die Wege zu leiten. Aufgrund des engen Zeitfensters wird der Ministerrat gegebenenfalls eine Regelung zur Auszahlung im Vorgriff auf das dafür vom Landtag zu verabschiedende Gesetz beschließen. Im Spitzengespräch im Januar 2022 werden sich die Partner über das Thema Ausgleich für Versorgungsempfänger und über das Thema Zulagen grundlegend austauschen.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Corona-Pandemie verlangt auch unseren Beschäftigten im öffentlichen Dienst, in den Behörden, in den Hochschulen, in den Unikliniken, Schulen, Kitas, bei Polizei und Feuerwehr, in der Justiz, Straßenmeistereien, Forst- oder auch Abfallbetrieben enorm viel ab. Dafür verdienen sie größten Dank und ein Zeichen der Anerkennung. Es ist deshalb ein gutes Signal, dass die Tarifvertragspartner sich trotz außergewöhnlich schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen geeinigt haben, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst eins zu eins zu übernehmen. Natürlich dürfen wir dabei aber auch unsere Beamtinnen und Beamten nicht vergessen, denn auch sie leisten großartige Arbeit. Wir haben dafür, wie in der Vergangenheit auch, gemeinsam mit den Gewerkschaften und dem Richterbund eine Lösung gefunden.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Das Saarland steht zu seinen Beamten und überträgt das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst eins zu eins. Die Beamten haben im Saarland den notwendigen Sparkurs der letzten Jahre mitgetragen, deshalb ist es nur fair, dieses Mal schlicht zu übertragen.“

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