Symbolbild

Die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland stellen für das kommende Jahr 600.000 Euro Fördermittel für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe zur Verfügung. In der Gemeinschaftsförderung bekommen Gruppen und Organisationen der Selbsthilfe Zuschüsse für ihre Arbeit.

Selbsthilfegruppen und -organisationen unterstützen Menschen dabei, sich mit ihrer Krankheit auseinanderzusetzen und zu lernen, mit ihr zu leben. Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke und Menschen mit psychischen Problemen bekommen auf Augenhöhe Ratschläge und Hilfe. Das Ziel der Selbsthilfe ist die Verbesserung der Lebensqualität jedes Einzelnen und die Überwindung der Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung, mit der viele chronische Krankheiten und Behinderungen einhergehen. Daher fördern die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland die Arbeit dieser Einrichtungen.

Die Anträge für 2022 können ab sofort eingereicht werden Die wichtigsten Informationen und Formulare für die Gemeinschaftsförderung 2022 findet man unter www.selbsthilfe-saar.de. Antragsfrist für die Antragstellung auf Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen ist der 31. Januar 2022. Wegen der bestehenden Kontaktbeschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie ist eine persönliche Übergabe der Unterlagen nicht möglich. Es wird gebeten, hierzu den Postweg oder Email (KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Saarbrücken, z.H. Iris Neuhardt, St. Johanner Str. 46/48, 66111 Saarbrücken; iris.neuhardt@kbs.de) zu nutzen. Antragsformulare sind online unter www.saarland.knappschaft.de verfügbar oder bei der KNAPPSCHAFT (Iris Neuhardt, Tel. 0681 40021314; iris.neuhardt@kbs.de) erhältlich.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein