Das Innenministerium stellte im Oktober des vergangenen Jahres für die Gemeindeverbände 2,3 Millionen Euro als Bedarfszuweisungen zur Verfügung, mit denen sichergestellt werden sollte, dass genügend Personal in den Kommunen für die Kontrolle der Corona-Regeln eingesetzt werden konnte. Nachdem der Förderbetrag im April 2021 um eine Million Euro erhöht wurde, hat Innenminister Klaus Bouillon nun eine Aufstockung um eine weitere Million angekündigt.

Die Zuwendung wird den Gemeindeverbänden als Bedarfszuweisung im Verhältnis zur Bevölkerungszahl bereitgestellt. Mit der erneuten Aufstockung des Förderbetrags erhöht sich gleichzeitig die Gesamtsumme, die das Innenministerium im Rahmen seiner vielen Corona-Hilfs-Programme zur Verfügung gestellt hat, auf rund 16 Millionen Euro.

„Bedauerlicherweise haben es die jüngsten Entwicklungen in Zusammenhang mit Corona erforderlich gemacht, die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erneut zu verschärfen”, erklärt Bouillon. Das Einhalten der bestehenden Regeln sei eine entscheidende Voraussetzung, um einerseits die Gefahr für die Menschen zu verringern und andererseits möglichst schnell zu einer Verbesserung der Situation beizutragen. “Aus diesem Grund müssen Verstöße nach wie vor konsequent verfolgt und sanktioniert werden. Damit die Kommunen diese Aufgabe weiterhin erfüllen können, stellen wir erneut eine Million Euro für die personelle Verstärkung der kommunalen Ordnungsdienste zur Verfügung”, so der Innenminister.

 

 

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