Die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Gisela Kolb erklärt zur geplanten Reform des Bundesteilhabegesetzes:
„Das neue Teilhabegesetz bringt eine Verbesserung für die mehr als zehn Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung in Deutschland. Die schrittweise Erhöhung der Freibeträge führt dazu, dass mehr vom Einkommen und Vermögen behalten werden kann, auch wenn die Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung bereits Eingliederungshilfe erhalten. Gegenüber dem alten Recht ist dies ein klarer Fortschritt.
Artikel 3, Absatz 3 unseres Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention für gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft von Deutschland ratifiziert. Es ist an der Zeit, dass die dort formulierten Ziele auch auf einer stabilen gesetzlichen Grundlage umgesetzt werden können. Das neue Teilhabegesetz hierzu ist ein richtiger Schritt mit deutlichen Verbesserungen und der Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen.
Ich hoffe aber auch, dass im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Wohlfahrts- und Behindertenorganisationen sowie die Gewerkschaften angehört werden und deren Bedenken und Vorschläge bei der Gesetzesreform Beachtung finden.“
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