HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die EU-Kommission hat angekündigt, die Zulassung für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat zunächst um 18 Monate zu verlängern. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag – Bild: gruene-fraktion-saar.de
„Mit der weiteren Zulassung von Glyphosat tritt die EU das Vorsorgeprinzip mit Füßen. Wir halten dieses Vorgehen für unverantwortlich angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Studien diesen Stoff als wahrscheinlich krebserregend eingestuft haben. Die Bundesregierung hat sich mitschuldig daran gemacht, dass die EU-Kommission nun im Alleingang eine Entscheidung zugunsten der Agrar- und Chemieindustrie und gegen den vorbeugenden Gesundheitsschutz trifft. Der Bund hätte bei den vorherigen Abstimmungen mit einer Ablehnung des Zulassungsantrags ein klares Zeichen setzen müssen.

Dieses Vorgehen auf EU-Ebene entlässt das Saarland jedoch nicht aus der Verantwortung, seinerseits das Vorsorgeprinzip anzuwenden. Wir bleiben daher bei unserer Forderung an Umweltminister Jost, in dieser Frage den rechtlichen Spielraum des Landes zu nutzen. Er muss den Einsatz von Glyphosat auf landeseigenen Freiflächen verbieten und darauf hinwirken, dass auch auf kommunalen Flächen keine Ausbringung mehr erfolgt. Hier ist bereits die Stadt Merzig mit gutem Beispiel vorangegangen und hat auf Grünen-Initiative im Dezember 2015 ein entsprechendes Verbot erlassen.

Da zudem Studien gezeigt haben, dass Glyphosat zum Teil in großen Mengen in Bedarfsgegenständen und Lebensmitteln vorkommt, fordern wir von der Landesregierung, endlich entsprechende Rückstands-Analysen durchführen zu lassen. Denn wie real die Gefahren von Glyphosat auch für den Menschen sind, hatte eine im März 2016 von der Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichte Untersuchung gezeigt. Demnach hat eine Beprobung des Urins von 2000 Bundesbürgern ergeben, dass in 75 Prozent der Fälle die Glyphosat-Konzentration den Trinkwassergrenzwert um das Fünffache übersteigt.“

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