Symbolbild

Die LSU Saar (Lesben und Schwule in der Union) begrüßen die ab Januar 2022 startende Förderung von Kinderwunschbehandlungen im Saarland, bei der mit einem Ergänzungsprogramm der Landesregierung auch gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren eine finanzielle Förderung ermöglicht wird.

Der LSU-Landesvorsitzende Thomas W. Schmitt erklärt dazu: “Wir müssen für jede Familie da sein, die sich Kinder in ihrer Mitte wünscht, unabhängig davon ob die Eltern nun homo- oder heterosexuell sind. Insofern ist das auch ein guter Schritt zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung von Regenbogenfamilien.“

Grundlage für die generelle Förderung ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Saarland und dem Bund, hier dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Bundesrichtlinie sieht jedoch nur eine Förderung von heterosexuellen Paaren vor. Hier hat die Landesregierung mit einem eigenen ergänzenden Programm für gleichgeschlechtliche Paare nachgelegt.

Der Landtag hatte im Haushalt für 2021/2022 erstmals Landesmittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen zur Verfügung gestellt. Die Durchführung des Programms wird durch das Landesamt für Soziales erfolgen. Ab 1. Januar 2022 können Anträge gestellt werden.

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