Die saarländische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung und die Hygienerahmenverordnung mit einigen Anpassungen verlängert. Die Corona-Verordnung tritt in ihrer neuen Form am Freitag, dem 29. Oktober, ebenso wie die Hygienerahmenverordnung, in Kraft und ist bis zum 11. November gültig.
Eine wichtige Anpassung ist der Wegfall der 3G-Regelung für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen im Außenbereich. Auch für Zuschauer im Sportbereich entfällt die Regelung im Freien. Des Weiteren fällt die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung für bestimmte Veranstaltungen im Außenbereich weg. Umzüge unter freiem Himmel wie z.B. die bevorstehenden Martinsumzüge können dadurch stattfinden.
Auch für Sportveranstaltungen entfällt die Pflicht der Kontaktnachverfolgung. Für kulturelle Veranstaltungen wie beispielweise Konzerte im Außenbereich bleiben die bisherigen Regelungen vorerst bestehen. Die generelle Abstandsempfehlung besteht weiterhin. Für Veranstaltungen im Außenbereich gilt keine Maskenpflicht.
Außerdem werden alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht eingeschult sind, von der Testnachweisverpflichtung ausgenommen, sofern sie freiwillig regelmäßig in der KiTa getestet werden. Die Einrichtungen stellen eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme aus.