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Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling begrüßt die Forderung nach einem Regionalfaktor im Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenkassen.
Staatssekretär Stephan Kolling - Bild: saarland.de
Staatssekretär Stephan Kolling – Bild: saarland.de
„Durch eine Regionalisierung des so genannten Morbi-RSA werden Wettbewerbsnachteile für saarländische Krankenkassen aufgehoben“, erklärte  Kolling anlässlich der heutigen Vorstellung eines vom Bayerischen Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenen  Gutachtens.  „Ein regionaler Faktor, der die von Region zu Region unterschiedlich ausgeprägten Versorgungsstrukturen berücksichtigt, ist auch aus saarländischer Sicht wichtig. Die Inhalte des aktuellen Gutachtens erlauben es, über Modelle des Einbezugs einer regionalen Komponente in den Morbi-RSA konkret nachzudenken“, so  der Staatssekretär. Der Morbi-RSA ist ein Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen, um Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Krankheits- bzw. Versichertenstruktur zwischen den Krankenkassen verhindern soll.
Keine Berücksichtigung finden derzeit regionale Unterschiede sowohl auf der Nachfragerseite (z.B. soziale Schicht, Arbeitslosenquote, Wohnumweltbedingungen, Zahl der Pflegebedürftigen) als auch auf der Anbieterseite (z.B. Haus- und Facharztdichte, Zahl der Krankenhausbetten, Erreichbarkeit von Haus- und Fachärzten). Hierdurch kommt es zu Verwerfungen, die insbesondere Kassen treffen, welche nur in Regionen vertreten sind, die z.B. über eine überdurchschnittliche Leistungserbringerdichte verfügen.
Das Gutachten belegt, dass die RSA-Deckungsquoten, also das Verhältnis der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu den tatsächlichen Leistungsausgaben bei den jeweiligen Versicherten, von unterschiedlichen räumlichen Konzentrationen abhängen. Unterdeckungen treten vor allem in Kernstädten bzw. städtischen Ballungsräumen auf, Überdeckungen hingegen in ländlichen Kreisen sowie im ländlichen Raum. Regionale Komponenten im RSA gibt es bereits in Belgien, den Niederlanden und Israel. Die Gutachter betonen, dass regionale (Zusatz-)Beitragsgestaltungen momentan gesundheitspolitisch nicht zur Diskussion stünden.
Hintergrund:
Mit dem Risikostrukturausgleich (RSA) hat der Gesetzgeber 1994 einen umfassenden Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen eingeführt. Seine Aufgabe war es, Solidarprinzip und Wettbewerb gleichzeitig zu ermöglichen. Ein finanzieller Ausgleich erfolgte ausschließlich anhand der Faktoren Alter, Geschlecht und Erwerbsfähigkeit.
Im Jahr 2009 wurde der RSA zu einem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA)  weiterentwickelt. Neben den bereits im RSA vorhandenen Kriterien Alter, Geschlecht und Erwerbsfähigkeit findet ab diesem Zeitpunkt die Morbidität als zusätzliches Kriterium Berücksichtigung. Zur direkten  Berücksichtigung der Morbidität werden 50 bis 80 insbesondere kostenintensive chronische  Krankheiten und Krankheiten mit schwerwiegendem Verlauf ausgewählt.
Der Morbi-RSA ist ein Instrument des Gesundheitsfonds, mit dem die Wettbewerbsbedingungen für die Krankenkassen angeglichen werden sollen. Über den Morbi-RSA werden für die Krankenkassen die Mittel so verteilt, dass die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds grundsätzlich für jeden Versicherten kostendeckend sind, ohne dass die individuelle Versichertenstruktur der Krankenkasse eine Rolle spielen würde.

 

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