Symbolbild

Mit einem Vier-Punkte-Katalog stellt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) seine wichtigsten Forderungen an eine zukünftige Bundesregierung. Im Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen appelliert der ZDK an die Verhandlungspartner, die Interessen des Kfz-Gewerbes mit vielen kleinen und mittelständischen Autohäusern und Werkstätten nicht zu vernachlässigen.

Statt den individuellen Verkehr lediglich einzuschränken und zu verteuern, sollten zukunftsweisende Mobilitätsalternativen geschaffen, intelligente Verkehre geplant und alternative Antriebe gefördert werden. Außerdem solle die Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben vorausschauend, transparent und für Kunden auf Jahre verlässlich gestaltet werden. Dazu gehörten weiterhin auch Plug-in-Hybride als Einstieg in die Elektromobilität. Um eine kundenorientierte Erneuerung des Fahrzeugbestandes in Deutschland zu gewährleisten, müsse der ZDK im Rahmen der Nationalen Plattform Mobilität beteiligt werden. Außerdem bedarf es nationaler und europäischer Rahmenbedingungen für den Einsatz von E-Fuels und die ausreichende Produktion des Energieträgers Wasserstoff.

Nicht zuletzt brauche es in Zukunft eine Regelung für den diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten, damit die Voraussetzungen für moderne, datenbasierte Verkehrsfunktionen geschaffen werden und der freie Wettbewerb im Wartungs- und Reparaturgeschäft in der gesamten Branche gewährleistet wird.

1. Motorisierte individuelle Mobilität darf nicht ideologisch eingeschränkt werden

  • Die kommende Bundesregierung muss anerkennen, dass das Automobil für viele Nutzer im Alltag unverzichtbar ist, sei es im privaten oder im beruflichen Bereich. Statt einer reinen Verteuerung oder Einschränkung der individuellen Mobilität sind zukunftsweisende Maßnahmen wie Schaffung von Alternativen, intelligenten Verkehren oder Förderung alternativer Antriebe gefragt.

2. Elektrofahrzeuge und PHEV unter Beteiligung des Handels verlässlich fördern

  • Die kommende Bundesregierung muss die Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben vorausschauend, transparent und für Kunden auf Jahre verlässlich gestalten. Insbesondere Plug-in-Hybride sowie die freie Auswahl und Förderung von Dienstwagen dürfen keine weitere Verschlechterung und Einschränkung erfahren. Gerade Plug-in-Hybride tragen zur Akzeptanz elektrifizierter Fahrzeuge maßgeblich bei und ermöglichen den lokal emissionsfreien Betrieb, gepaart mit Langstreckentauglichkeit.
  • Der ZDK als Vertretung des Kraftfahrzeuggewerbes in Deutschland ist die Schnittstelle zwischen Endkunden und Industrie und muss deshalb in den Diskurs mit eingebunden werden. Mit einer Einbeziehung im Rahmen der Nationalen Plattform Mobilität, insbesondere in der Task Force Plug-In-Hybride sowie in weiteren relevanten Gremien, muss die Beteiligung des deutschen Kfz-Gewerbes gewährleistet werden. Andernfalls kann keine kundenorientierte Erneuerung des Fahrzeugbestandes sichergestellt werden.
  • Unternehmenseigene Garantien für verkaufte Fahrzeuge müssen beibehalten werden und dürfen nicht durch steuerliche Hürden unnötig erschwert werden. Diese Garantien für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge dienen auch maßgeblich dem Verbraucherschutz.

3. E-Fuels nutzbar machen und Anrechnungsmöglichkeiten schaffen

  • Ein allgemeines Verbot für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu einem festen Datum wird keine Lösung für die Emissionen im Straßenverkehr sein. Denn nicht der Verbrennungsmotor per se ist umweltschädlich, sondern vielmehr der darin verwendete Kraftstoff. E-Fuels, als nicht fossiler Kraftstoff, können sowohl Bestands- als auch Neufahrzeuge klimaneutral antreiben.
  • Des Weiteren müssen auf nationaler und europäischer Ebene Rahmenbedingungen für den Einsatz von E-Fuels im Fahrzeugbestand geschaffen werden – sei es als Reinkraftstoff oder durch Beimischungen. Um ausreichend Wasserstoff als Energieträger für E-Fuels herstellen zu können, sind u.a. der Ausbau regenerativer Energien sowie „Energiepartnerschaften“ erforderlich. Umfragen zeigen, dass in derBevölkerung durchaus die Bereitschaft besteht, klimaneutrale Kraftstoffe zu nutzen.
  • Für Nutzfahrzeuge und Busse müssen ebenfalls alternative Technologien wie Brennstoffzelle, Wasserstoff oder batterieelektrischer Antrieb ausgebaut werden. Hier muss eine kommende Bundesregierung technologieoffen entscheiden, um die Klima- und Energiewende zu erreichen.

4. Diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten sicherstellen

  • Sowohl im nationalen als auch im europäischen Recht muss der Umgang mit Fahrzeugdaten sicher, offen und modern geregelt werden. Der Zugriff auf Fahrzeugdaten und -funktionen ist existenziell für das gesamte Kraftfahrzeuggewerbe und den automobilen Aftermarket (Werkstätten, Anbieter von Diagnosetools, freier Teilegroßhandel, Automobilclubs, Versicherer, Reifenfachhändler, Pannendienstleister, Gummiindustrie). Im Hinblick auf die kommende europäische Regulierung im Jahr 2022 muss sich die neue Bundesregierung für einen offenen und diskriminierungsfreien Datenzugang einsetzen, damit die Voraussetzungen für moderne, datenbasierte Verkehrsfunktionen geschaffen werden und der freie Wettbewerb im Wartungs- und Reparaturgeschäft in der gesamten Branche gewährleistet ist.
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