Symbolbild

Bis zum 30. September können sich die Besitzer von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern noch für den saarländischen Bauernhauswettbewerb anmelden. „Der Wettbewerb soll dazu beitragen, das Bewusstsein für den Wert dieser ortsbildprägenden Bausubstanz und unser baukulturelles Erbe zu wecken“, so Umweltminister Reinhold Jost.

Am Wettbewerb teilnehmen können Eigentümer von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern, die vor dem Jahr 1914 erbaut wurden. Jüngere, bis 1945 erbaute Häuser werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren. Schriftliche Teilnahmemeldungen können an die zuständige Kreisverwaltung bzw. den Regionalverband Saarbrücken mit dem Adresszusatz „Bauernhauswettbewerb“ gerichtet werden. Die Besichtigungen durch die Kreis- und Landesjurys finden im Oktober und November statt.

„Die restaurierten Bauernhäuser tragen zur Attraktivität unserer Dörfer bei und spornen andere Hauseigentümer an, Gleiches zu tun“. Für die Auszeichnungen stellt das Umweltministerium einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Weitergehende Informationen zum Bauernhauswettbewerb 2021, insbesondere zu den Wettbewerbsbedingungen, Terminen und Anmeldeadressen, gibt‘s unter: www.bit.ly/Bauernhauswettbewerb2021.

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