Noch steht sie, die alte Brückenkonstruktion, die die Würzbachhallenstraße mit der Katholischen Kita und der Grundschule verbindet. - Foto: Alexander Linz
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Ab Mitte September wird die marode Brücke über dem Würzbach erneuert, die die Würzbachhallenstraße mit der katholischen Kita verbindet. Die Maßnahme ist mit einer Straßensperrung verbunden.

Gleich mehrere Brücken sorgen für kurze Verbindungswege zwischen den beiden Teilen rechts und links des Würzbaches. Eine davon, unweit von Kindergarten, Spielplatz und Grundschule gelegen, ist bereits seit einiger Zeit nicht mehr ohne Einschränkungen begehbar. Die inzwischen mehr als 30 Jahre alte Holzkonstruktion wurde zwar zur Umgehung einer dauerhaften Sperrung inzwischen mehrfach notdürftig repariert, doch ein adäquater und nachhaltig begehbarer Ersatz stand bereits seit längerem auf der Planungsliste der Stadtverwaltung.

Nach Beantragung und Gewährung entsprechender Fördermittel gelangt dieses Projekt nunmehr in die Umsetzungsphase – noch im September soll das marode Holzbauwerk abgerissen und durch eine langlebigere Aluminiumkonstruktion ersetzt werden. Zur Erneuerung erhält die Stadt Blieskastel zwei Zuwendungen. Zum einen kommen aus ELER-Fördermitteln 99.484 Euro zur Deckung von 55% der Gesamtkosten. Des Weiteren steuert das Innenministerium eine Bedarfszuweisung in Höhe von 63.308,- Euro bei.

Zur Durchführung der Maßnahme wird vom 23.09. ab 8:00 Uhr bis voraussichtlich 30.09.2021, 17:00 Uhr, eine Vollsperrung der Würzbachhallenstraße mit Gehwegbereich im Bereich der Brücke erforderlich. Eine Umleitung wird ausgeschildert. Witterungsbedingt kann es gegebenenfalls auch zu Verzögerungen kommen. Nach Informationen der Firma, die nach der Brückenmontage die Verbundsteine setzt, wird die neue Brücke voraussichtlich noch etwa eine Woche über diesen Zeitraum hinaus für Fußgänger gesperrt sein. (ub)

INFO: Bei ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) zielt die Förderung im öffentlichen Bereich auf eine Verbesserung der Infrastrukturausstattung, der Lebensqualität sowie des Umweltzustandes ab. Grundlage für investive Vorhaben im Rahmen der Dorferneuerung ist der Dorfentwicklungsplan. Diese Planung umfasst eine Stärken-Schwächen-Analyse, die Definition eines dorfspezifischen Leitbildes und Aufstellung des Maßnahmenprogrammes zur zielgerichteten Weiterentwicklung des Dorfes. Die Förderung beträgt im Regelfall 55% der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann aber auf 65 bzw. sogar 75% erhöht werden. Die eingesetzten Fördermittel stammen mindestens zur Hälfte von der Europäischen Union. Hinzu kommen Mittel aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes”.
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