Stellten die Vereinbarung vor: Heidrun Schulz von der Bundesagentur für Arbeit, Sozialministerin Monika Bachmann, Patrik Lauer, Vorsitzender des Saarländischen Landkreistages (v.l.n.r.). - Foto: Pressestelle MSGFF/Naima Gehring

Sozialministerin Monika Bachmann hat die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Modell-Sonderförderprogramms „Beschäftigung von behinderten Menschen mit multiplen oder gravierenden Vermittlungshemmnissen auf den ersten Arbeitsmarkt“ vorgestellt. 

„Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt und damit die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und auch an der Ausbildung, ist seit Jahren ein zentrales Ziel der Landesregierung – und auch mir persönlich, ein sehr wichtiges Anliegen.  Hierfür ist die Herstellung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, eine ganz wesentliche Voraussetzung, um die wir uns aktiv bemühen müssen“, so Monika Bachmann.

Bereits seit 2011 fördert die saarländische Landesregierung in Zusammenarbeit mit ihren Kooperationspartnern die Integration von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Gleichzeitig gibt es jedoch auch weiterhin Betroffene, bei denen die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt noch nicht erfolgreich war, weil unterschiedliche oder schwerwiegende Einschränkungen zusammenkommen, die eine Vermittlung in besonderer Weise erschweren. Die Corona-Pandemie hat dabei für zusätzliche Hürden gesorgt.

„Diese besondere Situation macht eine besondere Förderung notwendig. Deshalb wurde, um die Beschäftigungssituation dieser Zielgruppe ziel- und passgenau zu verbessern, dieses neue Sonderförderprogramm zur Schaffung von Arbeitsplätzen aufgelegt. Unser Ziel muss es sein, möglichst vielen Menschen mit Behinderungen eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben.“, erklärt Bachmann weiter.

Dazu stellt das Inklusionsamt, das beim Landesamt für Soziales angesiedelt ist, Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Förderungen der Arbeitsverwaltung für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben wirksam. In gemeinsamer Verantwortung für die inklusive gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen sollen mittels des Förderprogramms die Voraussetzungen für die nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im Saarland geschaffen werden.

„Dieses Förderprogramm unterstützt unsere Aktivitäten, Menschen mit Behinderungen den Einstieg in eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Interessierte Unternehmen können sich an die Agentur für Arbeit oder Jobcenter wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren über die konkreten Förderkonditionen. Zudem beraten speziell geschulte Beraterinnen und Berater Frauen und Männer mit Behinderungen. Eine persönliche Beratung ist wichtig zur Gestaltung der beruflichen Zukunft und zur individuellen Weichenstellung“, so Heidrun Schulz, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland.

Für die saarländischen Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt eine gesellschaftspolitische Aufgabe von hoher Bedeutung, betonte der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Patrik Lauer: „Inklusion und die Vorbildfunktion öffentlicher Arbeitgeber sind insofern keine leeren Worthülsen, sondern andauernde Motivation für die Landkreise“. Die Einstellung behinderter Menschen bringe auch für Arbeitgeber Vorteile, die von der Einstellung, der Leistungsbereitschaft und dem Pflichtbewusstsein behinderter Menschen profitieren.

Gefördert werden Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber durch Erhöhung des Eingliederungszuschusses der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters bis zu 90%. Soweit eine besondere Förderung notwendig ist, können sogar Zuschüsse von bis zu 100% erbracht werden. Zusätzlich können behinderungsbedingt anfallende, zusätzliche Kosten mit dem neuen Förderprogramm übernommen werden.

Das Modell-Sonderförderprogramm hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren. Es ist das Ziel, mindestens 40 sozialversicherungspflichtige und nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird insbesondere bei öffentlichen Arbeitgebern, aber auch bei privaten Betrieben geworben.

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