Heute stellte Ministerpräsidentin und Wissenschaftsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer in der Staatskanzlei gemeinsam mit dem Rektor der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar), Prof. Wolrad Rommel, und dem Vizepräsidenten der Universität des Saarlandes, Prof. Uwe Hartmann, die für jede Hochschule individuell verhandelten und unterzeichneten Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2016 bis 2018 vor. Damit wurde nach intensiven und fairen Beratungen ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Zukunftssicherung der saarländischen Hochschullandschaft gesetzt. Die Ministerpräsidentin zeigte sich erfreut, dass es nach dem 2015 von der Landesregierung beschlossenen Landeshochschulentwicklungsplan sowie den zwischenzeitlichen Diskussionen um die notwendige Haushaltskonsolidierung gelungen ist, mit der Universität und der htw saar über ihre weitere Entwicklung in den Jahren 2016 bis 2018 Konsens zu erzielen. „Solche Vereinbarungen schaffen Vertrauen und Planungssicherheit. Alle Beteiligten wissen was sie voneinander erwarten können und was sie leisten müssen.“
Wichtige Ziele in Lehre und Forschung, Transfer und Kooperation
In die gemeinsamen Beratungen sind auch hochschulinterne strategische Konzepte und Planungen wie der Universitätsentwicklungsplan und der Hochschulentwicklungsplan der htw saar eingeflossen. Dabei haben sich Land und beide Hochschulen auf dauerhafte und inhaltlich tragfähige Ziele geeinigt. Diese betreffen unter anderem
– Lehre und Studium (Aufnahmekapazität, Studienangebot, Qualitätsmanagement Lehre und Studium, Einführung eines Campus-Management- Systems)
– Forschung und Technologietransfer (Forschungsprofil, Verbundprojekte, Transferstrategie und Drittmittel)
– Zusammenarbeit beider Hochschulen miteinander (Kooperationsplattformen und Promotionskollegs), Zusammenarbeit in der Großregion und Internationalisierung.
Die Studien-Aufnahmekapazitäten sollen sowohl für die Universität als auch für die htw saar bis 2018 möglichst stabil bleiben, wobei die anzustrebenden Zahlen jahrgangsspezifisch festgelegt wurden. Die Universität wird ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskompetenz in ihren Schwerpunktbereichen Informatik, NanoBioMed und Europa weiter erhöhen und sowohl die enge Vernetzung mit den standortnahen außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie auch die Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft fortsetzen und intensivieren. Die Rechtswissenschaft wird einen Beitrag zur Profilschärfung der Universität im Bereich Europa und der Rechtsinformatik leisten. Die htw saar wird fakultätsübergreifend die Forschungsschwerpunkte Interfaces/Schnittstellen, Robustheit, Effizienz und Nachhaltigkeit von Prozessen sowie Übergänge in Lebensläufen weiterentwickeln. Zur Bündelung und Sichtbarkeit ihrer Transferaktivitäten im Saarland wird die Hochschule ein fakultätsübergreifendes Zentrum Mittelstand Saar (ZMS) aufbauen.
UdS und htw werden zu den beabsichtigten Kooperationsplattformen, die auch gemeinsame Promotionskollegs umfassen werden, in den Ingenieurwissenschaften, den Gesundheitswissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften Vereinbarungen schließen. Die htw saar will ein Vorbereitungsstudium einführen, das Wissenslücken von Studieninteressenten in den MINT-Fächern schließen und das erforderliche Sprachniveau in Deutsch und/oder Fremdsprachen schließen soll. Sie wird ihre anwendungsorientierte Ausrichtung ferner an den Schwerpunkten der Innovationsstrategie des Landes orientieren und verstärkt Existenzgründungen aus der Hochschule heraus unterstützen.
Grundsätze für finanzielle Leistungen des Landes an die Hochschulen
Mit diesen Ziel- und Leistungsvereinbarungen werden auch die Leistungen des Landes an die Universität sowie an die htw saar genau festgelegt und beschrieben. Neben den Zuführungen zum Globalhaushalt wird daher etwa die Verwendung der sogenannten Kompensationsmittel, der mit der Übernahme der BAföG-Finanzierung freigewordenen sogenannten Landesausgleichsmittel und der Hochschulpaktmittel geregelt. Als weiteres, wesentliches Element ist dabei auch die Verständigung auf Grundsätze einer sogenannten „Leistungsorientierten Mittelvergabe“ anzusehen. Hierzu wird für jede Hochschule eine Art gesondertes Budget aus dem Globalhaushalt und zusätzlichen durch das Land zugewiesenen Mitteln geschaffen. Dies umfasst bei der Universität jährlich 1 Mio. € und bei der htw saar jährlich 500.000 € und wird leistungsorientiert durch das Land bei Zielerreichung freigegeben.
Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer: „Ich freue mich, dass der Blick beider Hochschulen nun so konstruktiv nach vorne gerichtet ist. Wir konnten uns trotz der engen finanziellen Spielräume des Landes auf viele gewichtige Punkte und eine zukunftsfeste Entwicklung sowohl der Universität als auch der htw saar verständigen. Damit haben beide Hochschulen auch gewürdigt, dass ihnen das Land jährlich 5 der insgesamt 6 Mio. €, die durch die BAföG-Übernahme durch den Bund frei wurden, zukommen lässt. Zudem finanziert das Land für alle Hochschulen – Universität, htw saar, Musik- und Kunsthochschule – die Einrichtung und den Betrieb eines einheitlichen Campus-Management-Systems. Auch das neue System der leistungsorientierten Mittelvergabe gibt wirklich Anreize.“
Rektor Prof. Rommel: „Ich begrüße sehr, dass sich Land und htw saar mit den vereinbarten Zielen auf die Stärkung der Transferfunktion der htw saar für das Saarland verständigt haben. Als die anwendungsorientierte Hochschule des Saarlandes wollen wir in den kommenden Jahren konsequent unsere Brückenfunktion zwischen Wissenschaft und Region zur Stärkung der Innovationskraft des Landes weiter ausbauen.“
Vizepräsident Prof. Hartmann: „Die Universität hatte mit ihrem Universitätsentwicklungsplan wertvolle Vorarbeiten für die Ziel- und Leistungsvereinbarung geleistet. Ich freue mich, dass unsere Planungen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung weitgehend berücksichtigt werden konnten, gleichzeitig ist uns natürlich bewusst, dass die Landesregierung sehr konkrete Erwartungen an die Universität richtet. Vor diesem Hintergrund sehe ich die getroffene Vereinbarung als gute Basis für die Weiterentwicklung der Universität in den nächsten drei Jahren. Sicherlich stellt uns die Verknappung des Finanzrahmens weiterhin vor ernste Probleme und wird nicht ohne Auswirkung auf das Leistungsspektrum der Universität bleiben. Gleichwohl haben wir uns mit den jetzt abgeschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Landesregierung in konstruktiver Weise auf einen Aktionsrahmen verständigen können, der sowohl die gegebenen Restriktionen berücksichtigt als auch das Entwicklungspotenzial in den besonders zukunftsfähigen Bereichen der Universität schützt und gezielt fördert.“
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