Symbolbild

Die Landesregierung hat sich heute auf weitere Öffnungen im Kulturbereich verständigt. Singen und Blasinstrumentenunterricht im Außenbereich wird mit der neuen Corona-Verordnung wieder möglich. Ab Montag, den 24. Mai, tritt die neue Verordnung in Kraft.

Die neue Verordnung regelt, dass geeignete, kontaktfreie Angebote zur kulturellen Betätigung nun auch die Nutzung von Blasinstrumenten und Chorproben im Außenbereich durch darauf ausgerichtete Einrichtungen umfassen. Singen und Blasinstrumentenunterricht im Freien ist damit wieder möglich. Das betrifft etwa Musikvereine, Chöre oder Musikschulen.

Die Ausübung von Gesang und die Nutzung von Blasinstrumenten sind bisher im Außenbereich kultureller Einrichtungen untersagt. Gesangsunterricht und der Unterricht in Blasinstrumenten in Präsenzform als Einzelunterricht sind bereits mit einem negativen Testnachweis zulässig.

 

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