Um die Film- und Kinowirtschaft in der Corona-Krise weiter zu unterstützen, baut der Bund seine Hilfen aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR mit weiteren rund 45 Millionen Euro kräftig aus. Die zusätzlichen Mittel kommen unter anderem der deutschen Verleihwirtschaft durch eine „Anerkennungsprämie für den Kinofilmverleih“ zugute, für die rund 8 Millionen Euro bereitstehen. Die Mittel für die bereits laufende projektbezogene Verleih- und Vertriebsförderung werden verdoppelt, so dass für Verleihmaßnahmen insgesamt bis zu 20 Millionen Euro und für Vertriebsmaßnahmen bis zu 2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Programmlaufzeit wird zudem bis ins nächste Jahr hinein verlängert.
Dies gilt auch beim Ausfallfonds für Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktionen. Dieser steht nun – soweit er aus Bundesmitteln finanziert wird – für Film- und Serienproduktionen bis zum 30. Juni 2022 bereit. Gleichzeitig erhöht der Bund seinen Anteil um 25 Millionen Euro auf nunmehr bis zu 75 Millionen Euro. Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien: „Für einen erfolgreichen Neustart der Kinos nach dem Lockdown wird eine intakte und vielfältige Verleihwirtschaft in Deutschland ganz entscheidend sein. Deshalb verdienen gerade unabhängige Verleihunternehmen unsere Anerkennung und Unterstützung. Zusammen mit dem deutlich aufgestockten Ausfallfonds und den längeren Programmlaufzeiten geben wir in der Krise ein weiteres starkes Signal dafür, wie wertvoll und wichtig die Film- und Kinobranche für uns ist.“
Die Anerkennungsprämie für den Kinofilmverleih können unabhängige Verleihunternehmen erhalten, die in den vergangenen Jahren auf dem deutschen Kinomarkt regelmäßig und bundesweit tätig waren. Die Ausschreibung für die Anerkennungsprämie ist abrufbar unter www.kulturstaatsministerin.de. Die Antragsfrist für Zuwendungen für Kinostarts oder Vertriebsmaßnahmen nach der projektbezogenen Verleih- und Vertriebsförderung ist nun der 31. Mai 2022.
Darüber hinaus wird auch die Laufzeit der Mehrkostenförderung für Filmprojekte verlängert, die bereits von der kulturellen Filmförderung des Bundes unterstützt werden. Die hierfür im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellten Mittel im Gesamtumfang von sechs Millionen Euro können nun bis Ende 2022 beantragt werden. Der Ausfallfonds, die Verleih- und Vertriebsförderung sowie die Mehrkostenförderung werden durch die Filmförderungsanstalt (FFA) abgewickelt. Nähere Informationen gibt es unter www.ffa.de/corona-soforthilfe. Die Verlängerungen und Aufstockungen der Programme stehen jeweils unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Nachtragshaushalts 2021.