Im Jahr 2009 wurde der Bliesgau nach intensiven ehrenamtlichen Vorbereitungsarbeiten durch ungezählte Saarpfälzer und durch Bemühungen von Kommunal- und Landespolitik von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt. Eine Anerkennung, die nicht von Dauer ist, sondern um die sich jedes Biosphärenreservat im Zehn-Jahresrhythmus neu bemühen muss. Folglich hat der von Dr. Gerhard Mörsch und Holger Zeck geführte Biosphärenzweckverband 2019 einen sogenannten Evaluierungsbericht erstellt und eingereicht.
Darin wird beschrieben, wie sich das Biosphärenreservat entwickelt hat, welche neuen Perspektiven und Ziele sich daraus ergeben. Zu diesem Bericht hatte das „Man at Biosphere-Nationalkomitee“ als vom Bundesumweltministerium berufenes Fachgremium eine Stellungnahme verfasst und hatte den Bericht inklusive der eigenen Einschätzungen im September 2019 der UNESCO in Paris zukommen lassen. Seither befindet sich die Biosphäre Bliesgau gewissermaßen in Lauerstellung, denn eine Anerkennung ist bislang nicht erfolgt. Eine Anfrage an den Biosphärenzweckverband ergab, dass – wie bei so vielen wichtigen und erwarteten Entscheidungen – die Corona-Pandemie Ursache für die Zeitverzögerung ist.
Ursprünglich war mit einer Rückmeldung der UNESCO aus Paris Mitte letzten Jahres gerechnet worden. Das zumindest hatten zumindest Dr. Theophil Gallo, Landrat und Vorsteher des Biosphärenzweckverbandes, und der saarländische Umwelt-Staatssekretät Sebastian Thul schon zum Jahresbeginn 2020 öffentlich mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt lag ihnen die Stellungnahme des MAB-Nationalkomitees vor, mit dem schon mal vorab bescheinigt wurde: „Das Biosphärenreservat hat nach zehn Jahren eine hohe Sichtbarkeit und Akzeptanz erlangt, die sich in einer guten Wiedererkennung in der Region und einem hohen Engagement der Akteure widerspiegelt.“
Lob hatte es in der Stellungnahme für zukunftsweisende Konzepte und Projekte im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung gegeben, für die gemachten Fortschritte bei der Produktion und Vermarktung regionaler Produkte und für die Leistungsfähigkeit der doch personell klein besetzten Geschäftsstelle des Biosphärenzweckverbandes. Doch auch Nacharbeit hatte das Nationalkomitee gefordert, etwa bei der Zusammenarbeit von Handwerk und Industrie, die stärker in das Netzwerk einbezogen werden sollten und bei der Abpufferung der Kernzonen durch Pflegezonen. Angemahnt wurde auch eine stärkere Forschungs-Aktivität. Erste Rückmeldungen dazu wurden für 2021 erwartet. Doch auch dies hat sich nun wegen Corona verzögert. Die Abgabe des Fortschrittsberichtes hat nun bis 2022 Zeit.
Unsere Redaktion fragte zum Sachstand beim Biosphärenzweckverband nach
Haben Sie Kenntnis darüber, wann die UNESCO die Entscheidung zur Biosphäre treffen wird?
Soweit bekannt, ist die nächste Sitzung des Internationalen Koordinierungsrates des MAB-Programms, der über die Verlängerung der Anerkennung entscheidet, für September geplant.
Wurden die im Januar 2020 aufgeführten Kritikpunkte inzwischen abgearbeitet (Zusammenarbeit mit Handwerk und Industrie, Abpufferung der Kernzonen durch Pflegezonen, Forschung und Monitoring)?
Mit der Änderung der Biosphärenreservats-Verordnung wurden Maßnahmen zur Behebung der Defizite unternommen. Mit der 100%igen Abordnung von Holger Zeck und Gerhard Mörsch zum Biosphärenzweckverband wurden erste Schritte unternommen, um die Defizite im Bereich Forschung und Monitoring und nachhaltiges Wirtschaften zu beheben. Insgesamt ist aber zu sehen, dass die benannten Kritikpunkte langfristige Maßnahmen erfordern und deshalb auch nicht erwartet wurde, dass sie in einem Jahr behoben werden können. Leider war auch die Corona-Pandemie ein Hemmschuh im vergangenen Jahr, um die Kontakte zu Universitäten, Forschungseinrichtungen sowie zu Betrieben in Handwerk, Handel und Industrie zu erweitern und zu intensivieren.
Damals teilte das Umweltministerium mit, dass das MAB-Nationalkomitee bis 2021 eine erste Rückmeldung dazu haben möchte. Ist das geschehen oder verschoben?
Die Abgabe des Fortschrittsberichtes wurde um ein Jahr verschoben, da sich coronabedingt ja der gesamte Evaluierungsprozess verzögert hat.