HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von werdenden Müttern in Notlagen, haben die Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder auf der Jugend- und Familienministerkonferenz in Dresden, die Aufstockung der Haushaltsmittel für die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” gefordert.
„Die Stiftung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Frauen, deren Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft,
Ministerin Monika Bachmann
Ministerin Monika Bachmann
Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder ausreichend zur Verfügung stehen, finanziell zu unterstützen“, sagte die saarländische Familienministerien Monika Bachmann am Rande der Konferenz in Dresden. „Zuletzt wurden damit in jedem Jahr über 130.000 Schwangere unterstützt, so hat also etwa jede fünfte schwangere Frau in Deutschland Unterstützung durch die Stiftung erfahren.“
Die Mittel der Stiftung stellten zudem einen wichtigen Beitrag zum aktiven Kinderschutz dar, sagte Bachmann. Die Bundesstiftung sei Türöffner in das System der frühen Hilfen. „Wenn Hilfeempfängerinnen in einer Einrichtung der Schwangerenberatung einen Antrag auf Unterstützung durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind” stellen, können sie und ihre Familien bereits vor der Entbindung individuell beraten und über bestehende Hilfen umfassend informiert werden.“
Laut Sozialdatenstatistik der Bundesstiftung steigen die Antragszahlen jährlich.  So wurden  im Jahr 2014 insgesamt  132.049  und im Jahr 2015 insgesamt 136.938 werdenden Müttern in Not Hilfen gewährt. „Mit Blick auf die Flüchtlingssituation ist damit zu rechnen, dass zudem vermehrt Anträge von schwangeren Flüchtlingen die Beratungsstellen erreichen. Daher sehen wir die Notwendigkeit gesehen, die Mittel der Bundesstiftung für Hilfen an schwangere Frauen langfristig aufzustocken.“
Hintergrund:
Um schwangeren Frauen in Notlagen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern, wurde 1984 die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” errichtet. Sie vergibt seit mehr als 30 Jahren ergänzende finanzielle Hilfen, die je nach Einzelfall für Schwangerschaftsbedarf, die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung oder sonstige, im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder der Pflege des Kleinkindes entstehende Aufwendungen ausbezahlt werden. Für diesen Zweck stellt der Bund der Stiftung Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung, seit 1993 jährlich mindestens 92 Millionen Euro.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein