Auf Initiative von Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot hat die saarländische Landesregierung am Dienstag, 23.02.2021, eine Neuauflage des Stipendienprogramms für Kunst- und Kulturschaffende beschlossen. Mit der angepassten Neuauflage des Stipendienprogramms stellt das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) insgesamt 1,9 Millionen Euro bereit, um die Arbeit von Kunst- und Kulturschaffenden in der Krise zu unterstützen. 

Christine Streichert-Clivot (SPD)
Foto: Christian Hell / Ministerium für Bildung und Kultur

Mit dem Programm werden soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende im Saarland mit einmalig ausgezahlten Stipendien in Höhe von 3.000 Euro  gefördert. Das Stipendium kann der Umsetzung eines  künstlerischen Vorhabens – jeder Art und jeder Sparte – dienen, einschließlich der Verbesserung der künstlerischen Fähigkeiten und der Entwicklung oder Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Kunstvermittlung. Es ist unabhängig von der Inanspruchnahme anderer Unterstützungsleistungen, weder die Auszahlung von November-/Dezemberhilfen noch der Überbrückungshilfe schließen ein Stipendium aus – das war ein besonderes Anliegen der Kulturministerin bei der Neuauflage des Programms. „Die Pandemie hat zu einem weitgehenden Stillstand des kulturellen Lebens in seiner bisherigen Form geführt. Ziel der angepassten Neuauflage des Stipendiums ist es, das  kulturelle und künstlerische Arbeit anzuregen, auch über die Pandemie hinaus. Mit dem Stipendium bekommen selbständige Kunst- und Kulturschaffende deshalb auch eine Perspektive für ihr zukünftiges Schaffen und es ist unabhängig von der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen“, so Ministerin Christine Streichert-Clivot.

Antragsberechtigt sind soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende, die ihren Wohnsitz mindestens seit dem 1. August 2020 im Saarland haben. Darüber hinaus müssen sie ihre Einnahmen überwiegend aus der künstlerischen Tätigkeit bzw. ihrem kulturellen Schaffen beziehen. Das bedeutet, dass die Einkünfte daraus mehr als die Hälfte ihres Gesamteinkommens betragen müssen. Der Antrag auf ein Stipendium ist unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars in elektronischer oder schriftlicher Form an das MBK zu richten. Den Kulturschaffenden ist bei der Verwendung des Stipendiengeldes die Art und Weise der kulturellen Arbeit freigestellt. Die entsprechenden Förderrichtlinien werden auf Grundlage des Beschlusses des Ministerrates nun zwischen dem MBK und dem Ministerium für Finanzen und Europa (MFE) sowie dem Landesrechnungshof abgestimmt. Die Antragsunterlagen werden im Anschluss online zur Verfügung gestellt. Interessenbekundungen sind bereits jetzt möglich per E-Mail an stipendienprogramm@kultur.saarland.de.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein