HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Im gestrigen Finanzausschuss stand die Anhörung zum geplanten Gesetz zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen auf der Tagesordnung. Zu den Ergebnissen erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Michael Neyses:

„Die Bürgerinnen und Bürger müssen ein Recht haben, sich darüber vergewissern zu können, wie die öffentliche Hand mit ihren Steuergeldern umgeht. Im Saarland sind die Möglichkeiten hierzu bislang jedoch enorm eingeschränkt. Informationen über das wirtschaftliche Handeln von Verwaltungen und anderen Einrichtungen in öffentlichen Besitz sind wenig transparent. Gehälter von Vorständen oder Geschäftsführern beispielsweise werden nicht veröffentlicht.

Der Entwurf für ein Transparenzgesetz, den die Landesregierung vor diesem Hintergrund vorgelegt hat, bleibt von der Schaffung echter Transparenz jedoch noch weit entfernt. So haben in der heutigen Anhörung sowohl der Bund der Steuerzahler als auch die Organisation Transparency International und der Verein Mehr Demokratie Saarland angemerkt, dass der Entwurf zwar weitestgehend den Gesetzen anderer Bundesländer entspricht. Allerdings bleibt er in dem entscheidenden Punkt hinter ihnen zurück. Dies betrifft die Auskunft über die Bezüge und Leistungen von Vorständen und Geschäftsführern. Die Landesregierung plant hier, lediglich kumulierte Bezüge statt Einzelbezüge, wie es in anderen Ländern geregelt ist, veröffentlichen zu lassen.

Damit haben die Anzuhörenden unsere Kritik an dem Gesetzentwurf voll und ganz bestätigt. Wir sind der Auffassung, dass diejenigen, die in öffentlichem Auftrag Spitzenpositionen einnehmen, sich auch einen Blick auf ihren Gehaltszettel gefallen lassen müssen. Wir fordern daher von der Landesregierung, beim Gesetzentwurf nachzubessern und darin festzuschreiben, dass die Einzelbezüge entsprechend veröffentlicht werden müssen.“

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