HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts, wonach Jäger sogenannte Wildkameras beim Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes anmelden müssen, erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Michael Neyses:

„Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts mag zwar nun der jahrelange Streit zwischen dem Datenschutzzentrum und Jägern, die gegen die Meldepflicht für Wildkameras geklagt haben, beendet sein. Dies ändert jedoch nichts daran, dass eine Überwachung durch solche Kameras nach wie vor ein nicht kontrollierbares datenschutzrechtliches Problem darstellt.

Dies zeigen auch Zahlen, die uns das Unabhängige Datenschutzzentrum im Datenschutzausschuss im März vergangenen Jahres geliefert hat. Demnach seien zwar rund 50 Wildkameras in saarländischen Wäldern gemeldet worden. Allerdings geht man davon aus, dass die Dunkelziffer wesentlich höher liegt. Damit ist unserer Auffassung nach auch zu befürchten, dass sich zahlreiche Betreiber solcher Wildkameras nicht an die vorgeschriebenen Richtlinien zur Aufstellung halten und auch etwa Waldspaziergänger ins Aufnahmefeld geraten können. Damit würde in direkter Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen.

Aus diesen Gründen fordern wir von der Landesregierung, die gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen, um privat betriebene Wildkameras im öffentlichen Raum generell zu verbieten. Von einem Verbot dürfen nur Aufzeichnungen ausgenommen werden, die nachweislich wissenschaftlichen Zwecken dienen.“

Quelle: Grünen-Landtagsfraktion
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