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Aufgrund der finanziellen Folgen der Corona-Krise erwartet der Stabilitätsrat, dass die Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in den Jahren 2020 und 2021 deutlich überschritten wird. Nach derzeitigem Stand kann die Obergrenze auch in den Jahren 2022 und 2023 nicht eingehalten werden. Vor dem Hintergrund der bestehenden Krisensituation stellt diese Überschreitung nach Einschätzung des Stabilitätsrates aber eine zulässige Abweichung gegenüber den regulären gesetzlichen Vorgaben dar.

„Unsere strukturellen Konsolidierungserfolge werden derzeit durch die Auswirkungen der Pandemie überlagert. Die Beratungen im Stabilitätsrat machen deutlich, dass die Pandemie nicht nur im Saarland, sondern in allen öffentlichen Haushalten tiefe Spuren hinterlässt. Wir alle sind gefordert, diese Spuren auf der Zeitachse zu überwinden“, sagte Finanzminister Peter Strobel.

Seit diesem Jahr ist der Stabilitätsrat auch für die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse zuständig. Der Stabilitätsrat stellte fest, dass das Saarland die Schuldenbremse nach seiner landesrechtlichen Regelung in den Jahren 2020 und 2021 unter Berücksichtigung der Effekte der Ausnahmesituation voraussichtlich einhalten wird. Darüber ergeben sich auch aus dem an europäischen Vorgaben und Verfahren orientierten Analysesystem für das Saarland keine Beanstandungen. „Mit dieser Bewertung des Saarlandes durch den Stabilitätsrat bin ich sehr zufrieden. Es ist richtig und notwendig, dass wir uns im Saarland in einem zulässigen finanzwirtschaftlichen Rahmen bewegen. Ich begrüße auch nachdrücklich, dass der gesetzliche Rahmen und die Regelungen zur Überwachung der Schuldenbremse dieser einschneidenden Krisensituation Rechnung tragen können. Es zeigt sich nun, dass das Regelwerk zur Überwachung der Schuldenbremse mit der Krise umgehen kann“, so Peter Strobel.

Bezüglich des laufenden Sanierungsverfahrens stellt der Stabilitätsrat zwar zutreffend fest, dass das Saarland die Tilgungsvorgabe gemäß Sanierungsprogramm im Jahr 2020 wegen der Pandemie voraussichtlich nicht erfüllen kann. Gleichzeitig weist der Stabilitätsrat aber darauf hin, dass diese Abweichung vor dem Hintergrund der besonderen Ausnahmesituation zulässig ist. Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens, in dem sich Bremen und das Saarland bis einschließlich 2020 befinden, wird der Stabilitätsrat die Überwindung der drohenden Notlagensituation überprüfen. Diese Prüfung soll im Frühjahr 2021 stattfinden.

Dazu sagte Finanzminister Peter Strobel: „Infolge pandemiebedingter Steuermindereinnahmen und der finanzpolitischen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Pandemie verschlechtern sich die Kennziffernwerte und die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung bei allen Ländern deutlich. Die Krise überlagert somit auch die Konsolidierungserfolge des Saarlandes in einem dramatischen Ausmaß. Deswegen begrüße ich, dass der Evaluationsausschuss die krisenbedingten Auswirkungen auf die Umsetzung des Sanierungsprogramms und seine Entscheidung über eine weiterhin bestehende drohende Haushaltsnotlage in seine Erwägungen mit einbeziehen wird. Wie auch immer das Prüfungsergebnis ausfallen wird, will ich im Saarland an unseren ehrgeizigen finanzpolitischen Zielen festhalten und den Landeshaushalt zukunftsfest entwickeln.“

Für die Zukunft sieht der Stabilitätsrat den saarländischen Landeshaushalt vor erheblichen Herausforderungen. Einer voraussichtlich dauerhaft geringeren Einnahmenbasis stehen ab 2025 Mehrbedarfe in Folge der Tilgung der aufgenommenen Notkredite gegenüber. „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit waren und sind ein Markenzeichen der saarländischen Haushaltspolitik. Investieren und Konsolidieren sind die zwei Seiten derselben Medaille. Wir werden deshalb daran festhalten, möglichst rasch in den Normalmodus zurückzufinden“, betonte der Finanzminister abschließend.

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