Symbolbild

Auch wenn in diesem Jahr keine Weihnachtsmärkte stattfinden, sind Plätzchen an den Feiertagen nicht wegzudenken. Die Backwaren im Verkauf stammen überwiegend aus handwerklicher Herstellung saarländischer Bäcker und Cafés sowie dem Einzelhandel. Besonders beliebt sind dabei Plätzchen mit Zimt.

Die Lebensmittelkontrolleure des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) führen auch in diesem Jahr Kontrollen durch, um sich das Zimtgebäck genauer anzuschauen. Seit dem 6. November werden Zimtwaffeln, Zimtsterne und -taler auf ihren Gehalt an Cumarin untersucht, welches in hohen Dosen gesundheitsschädlich sein kann.

Ergebnis der Kontrollen: Der Grenzwert für Cumarin von 50 mg/kg wurde lediglich bei drei der untersuchten Proben geringfügig überschritten. „Die festgestellten Grenzwertüberschreitungen bei Cumarin zeigen uns, dass die Arbeit unserer Lebensmittelkontrolleure nach wie vor unverzichtbar ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass von Lebensmitteln keine Gefahr ausgeht“, so Jost.

Aufgrund der geringen Überschreitung war allerdings keine Rückrufaktion notwendig. Die Hersteller wurden direkt aufgefordert, ihre Rezeptur anzupassen und müssen einen entsprechenden Nachweis ans LAV liefern. Insgesamt wurden 17 Proben wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet. Dazu gehörten unter anderem falsche oder fehlende Allergenkennzeichnung, die falsche Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums, das Fehlen von vorgeschriebenen Kennzeichnungselementen oder nichterfüllte rechtliche Vorgaben beim Zutatenverzeichnis.

Cumarin, ein Bestandteil von Zimt, kann in höheren Mengen Kopfschmerzen auslösen und sogar die Leber schädigen. Erst bei einer deutlichen Überschreitung des EU-Grenzwertes von 50 mg/kg ist jedoch eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten. Wenn der EU-Grenzwert eingehalten wird, ist bei üblichen täglichen Verzehrsmengen (bis ca. 30 g Zimtsterne und 100 g Lebkuchen) auch bei Kindern keine Gefahr zu befürchten. Bei Zimt unterscheidet man zwischen Cassia-Zimt, der einen hohen Cumaringehalt (bis 6000 mg/kg) aufweist und Ceylon-Zimt, der nur geringe Mengen an Cumarin enthält. Da Cassia-Zimt billiger ist, wird meist dieser zur Herstellung von zimthaltigen Backwaren verwendet.

Minister Jost rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Backen Ceylon-Zimt zu verwenden. „Bei Ware, die unter der alleinigen Bezeichnung „Zimt“ angeboten wird, handelt es sich in der Regel um Cassia-Zimt. Dieser sollte nur sparsam verwendet werden.

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