Symbolbild

Im Aufzug festsitzen – für viele Menschen eine alptraumhafte Vorstellung. Schlimmer wird es nur, wenn im Ernstfall beim Drücken der Klingel keine oder erst spät Hilfe kommt. Seit Mitte 2016 ist schon ein Notfallplan für Aufzugsanlagen vorgeschrieben. Die für ältere Aufzugsanlagen geltende Übergangsfrist endet zum Jahresende.  

„Mit Beginn des kommenden Jahres sind nun auch ältere Aufzugsanlagen gesetzlich verpflichtet, über ein Zwei-Wege-Notrufsystem zu verfügen“, teilt Verbraucherschutzminister Jost mit. „Außerdem muss der Betreiber dafür Sorgen, dass Hilfsmittel wie etwa eine Leiter oder Brecheisen in unmittelbarer Nähe bereit stehen.“

Das vorgeschriebene Zwei-Wege-Kommunikationssystem im Fahrkorb einer Aufzugsanlage muss die Sprachkommunikation mit dem Notdienst in beide Richtungen ermöglichen und fest mit der Aufzugsanlage verbunden sein. „Wichtig ist, dass das Kommunikationssystem auch bei einem Stromausfall funktioniert“, so Jost. „Die Zeit vom Notruf bis zum Eintreffen der Helfer sollte eine halbe Stunde nicht überschreiten.“

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz wird im kommenden Jahr die Sicherheit von Aufzugsanlagen im Saarland überprüfen. Der Betrieb einer Aufzugsanlage ohne Zwei-Wege-Kommunikationssystem oder ohne Hilfsmittel zur Befreiung eingeschlossener Personen ist ab dem Jahreswechsel unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. „Die Sicherheit in Aufzügen, egal wie alt sie sind, muss gewährleistet sein. Durch die Sprechanlagen wird die Situation für betroffene Menschen entschärft und die beidseitige Kommunikation macht es auch den Helfern leichter“, so Jost. „Die Prävention fängt bereits bei einem Notfallplan an und wird auch dementsprechend geahndet.“

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