Ab Januar 2021 soll es steuerliche Erleichterungen für den gemeinnützigen Sektor geben. Vereinen und ehrenamtlich Engagierten im Saarland kommt das zugute.

Die Entlastungen wurden auf Initiative der Länder in das Jahressteuergesetz 2020 eingebettet und beinhalten einen großen Teil von Reformvorschlägen. „Wir sind erleichtert, dass nun endlich unserem Antrag entsprochen wurde, das Recht in diesem Bereich zu vereinfachen und dem Ehrenamt Anerkennung und Wertschätzung zu zollen“, äußerte sich Finanzminister Peter Strobel.

Der jetzige Erfolg geht allein auf das Engagement und die Beharrlichkeit der Länder zurück. Insbesondere Peter Strobel hatte mehrfach die Umsetzung der fachlich bereits abgestimmten Änderungen politisch eingefordert und damit deutlich gemacht, wie wichtig ihm das Thema ist. Exemplarisch für das Gesetz stehen:
–      die Erweiterung des Kataloges förderfähiger gemeinnütziger Zwecke unter anderem um den Klimaschutz,
–      die Aufnahme eines neuen Zweckbetriebs der Unterbringung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen,
–      die Erhöhung der für die Ertragsbesteuerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe maßgeblichen Freigrenze von 35.000 € auf 45.000 €,
–      die Vereinheitlichung der Regelungen zur Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen und Vertrauensschutz bei Mittelweitergaben,
–      die Abschaffung der starren gesetzlichen Zeitvorgaben bei der Mittelverwendung für steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 € und
–      die Anhebung der Grenze vereinfachter Zuwendungsnachweise bei Spenden von 200 € auf 300 €.

„Mit diesem Maßnahmenbündel wird das Gemeinnützigkeitsrecht erheblich modernisiert und kann im Vereinsalltag wesentlich flexibler gehandhabt werden. Das sind gute Nachrichten für alle, die sich ehrenamtlich engagieren“, sagte Peter Strobel abschließend.

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