Symbolbild

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich in der gestrigen Sitzung in Berlin auf Änderungen im Adoptionsrecht. Nachdem das vom Bundestag beschlossene Adoptionshilfegesetz in der Plenarsitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020 nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen erhalten hatte, rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an.

Der wesentliche Kritikpunkt der Länderkammer war dabei die angedachte verpflichtende Beratung des annehmenden Stiefelternteils durch die Adoptionsvermittlungsstelle. Während der Ehemann einer heterosexuellen Ehe automatisch rechtlicher Vater des Kindes wird, müsste die nicht leibliche Mutter in einer Zwei-Mütter-Ehe im Adoptionsverfahren ihre Eignung als Elternteil gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle nachweisen. Die Einigung des Vermittlungsausschusses sieht eine Ausnahme dieser Beratungspflicht für Zwei-Mütter-Ehen vor.

Ministerpräsident Hans: „Ich freue mich, dass wir mit der heutigen Einigung eine zeitgemäße gesetzliche Regelung schaffen, den Beteiligten wichtige Rechtssicherheit geben und die Position der nicht leiblichen Mutter in einer Zwei-Mütter-Ehe stärken.“

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