Symbolbild

„Das aktuell im Landtag von den Regierungsfraktionen verabschiedete Gesetz ist ein Beitrag, blinde Menschen gerade in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie zusätzlich zu unterstützen, damit sie ihren Alltag besser meistern können. Die Landesregierung begrüßt den Gesetzesantrag zur Erhöhung der Blindheitshilfe im Saarland ausdrücklich“, erklärt Sozialministerin Monika Bachmann. 

Im Saarland leben derzeit 1.278 blinde Menschen. Die mit Blindheit einhergehenden Schwierigkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu organisieren und am sozialen Leben teilzuhaben, sind insbesondere unter den Bedingungen der Pandemie, gewachsen. Maskenpflicht und gerade auch die Abstandsregelungen erschweren es blinden Menschen, sich im Alltag zu bewegen. Hier sind blinde Menschen derzeit mehr denn je auf begleitende Hilfe anderer Menschen angewiesen. Diese Erhöhung der Blindheitshilfe trägt den gestiegenen Aufwendungen blinder Menschen stärker Rechnung und berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse blinder Kinder und deren Familien. Dazu Bachmann weiter: „Mit der Erhöhung der Blindheitshilfe tragen wir einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil zur Erleichterung der Alltagsbewältigung blinder Menschen bei.“ Die Gesetzesänderung bewirkt ab dem Jahr 2021 eine Erhöhung der Blindheitshilfe für erwachsene blinde Menschen von 438 Euro auf 450 Euro monatlich sowie für minderjährige blinde Menschen von 293 Euro auf 317 Euro monatlich.

Systemrelevante Berufe müssen dringend und dauerhaft finanziell und gesellschaftlich wertgeschätzt werden: „Das herausragende Engagement von Beschäftigten in systemrelevanten Berufen muss gewürdigt, wertgeschätzt und ihre Bezahlung der gesellschaftlichen Relevanz angemessen erhöht werden.“, so Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. „Wenn die Bertelsmann Stiftung in ihrer Pressemeldung anlässlich ihrer neuen Studie zur Lohneinkommensentwicklung titelt: „Corona-Helden bleiben beim Einkommen abgehängt“ ist das Wörtchen „bleiben“ entscheidend. Denn die Beschäftigten in den sogenannten systemrelevanten Berufen unterliegen schon lange einer systemischen Unterbewertung in Bezug auf ihre Einkommens- und Arbeitssituation.“

Die Covid19-Pandemie zeigt mehr als deutlich, welche Berufe von gesellschaftlicher Relevanz sind – im Vordergrund dabei häufig: Beschäftige im Einzelhandel, im Pflege- und Krankenhaussektor sowie aus weiteren Bereichen der öffentlichen und privaten sozialen Dienstleistungen. Arbeitsbelastungen und Entlohnung stehen hier allerdings in deutlichem Widerspruch zueinander. Die Auswertungen des DGB-Index „Gute Arbeit“ 2019 für das Saarland zeigen die enorme Diskrepanz zwischen verschiedenen Berufsgruppen bei der Beurteilung der Kriterien im Sinne Guter Arbeit – insbesondere bei den Kriterien „Einkommen und Rente“ sowie „Sinngehalt der Arbeit“.

Auf einer Punkteskala von 0 bis 100 beurteilen beispielsweise Beschäftigte in Medizinischen Gesundheitsberufen die Sinnhaftigkeit ihrer Tätigkeit durchschnittlich mit einem Wert von 84, ihre Einkommenssituation liegt bei lediglich 37. Ähnlich sieht es bei erzieherischen, sozialen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten aus. Noch deutlicher ist der Unterschied bei den nichtmedizinischen Gesundheitsberufen, wie beispielsweise der Altenpflege; dort liegt die Beurteilung über die Sinnhaftigkeit bei einem Wert von 90, während die Einkommenssituation lediglich einen Wert von 17 (!) aufweist.

„Es stellt sich hier die Frage, warum Arbeit mit enorm hoher gesellschaftlicher Relevanz nicht eine entsprechende Entlohnung erfährt. Die Verdienstunterschiede sind auf unterschiedliche gesellschaftliche Wertzuweisungen zurückzuführen sowie nicht zuletzt auch auf mittelbar geschlechtsspezifische Diskriminierungen. Die „systemrelevanten“ Berufen bedürfen dringend einer dauerhaften (finanziellen wie auch gesellschaftlichen) Anerkennung und Wertschätzung über die aktuelle Krise hinaus“, so Otto.

Die Pandemie hat deutliche Verwerfungen aufgezeigt: Die Beschäftigten in sogenannten „systemrelevanten“ Berufen sind neben erheblicher Mehrbelastung und enormem Druck durchgängig erhöhten Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Außerdem leiden sie unter den Einschränkungen der über Jahrzehnte erkämpften Arbeitsrechte: Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf acht beziehungsweise zehn Stunden für zahlreiche Berufe wurde abgeschafft, das Verbot der Sonntagsarbeit weiter gelockert, die Ruhezeit zwischen zwei Tagen verkürzt, die Pausenzeiten halbiert und die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet.

„Eine Anerkennung sozialer Dienstleistungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es bedarf gesellschaftlichen Verständnisses und Akzeptanz – zum einen zur Bereitschaft, die Tätigkeiten mehr wertzuschätzen, auch finanziell. Die Lockerung von Arbeitszeitgesetzen im Zuge der Corona-Krise gehört sicherlich nicht dazu. Zum anderen zur Legitimation eines handlungsfähigen Staates, der im Bereich Daseinsvorsorge auch Sorgetätigkeiten verantwortet“, so Otto abschließend.

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