Symbolbild Foto: Bundesrat

In der Plenarsitzung des Bundesrates in Berlin brachten die Länder mit steuerlichen Entlastungen für Familien, der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, sowie der Erhöhung zahlreicher Sozialleistungen wichtige sozial- und arbeitsmarktpolitische Vorhaben auf den Weg.

Tobias Hans (CDU), Quelle: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon

Nachdem der Bundestag das Vorhaben zuvor beschlossen hatte, billigte die Länderkammer das Zweite Familienentlastungsgesetz, mit dem unter anderem das Kindergeld ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat, sowie der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht werden. Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich begrüße es, dass der Bund auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten an seinen Prioritäten und Zusagen festhält. Ich bin daher sehr froh, dass wir mit der heutigen Zustimmung weitere, wichtige Entlastungen für Familien auf den Weg gebracht haben.“

Daneben stimmten die Länder der Erhöhung verschiedener Sozialleistungen ab 1. Januar 2021 und der Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung für Solo-Selbstständige bis zum 31. März 2021 zu. Somit können beispielsweise Künstlerinnen und Künstler, die wirtschaftlich von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, länger Unterstützung erhalten. „Gerade Solo-Selbstständige sind durch die Corona-Krise und die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besonders betroffen. Umso wichtiger ist es, dass wir den Betroffenen klarmachen, dass wir ihre besondere Betroffenheit sehen und reagieren. Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung ist dabei ein wichtiges Element um die wirtschaftliche Not abzumildern. Die angekündigten Zuschüsse für Solo-Selbstständige müssen dies flankieren und diese müssen schnell an die Betroffenen fließen,“ so Ministerpräsident Tobias Hans.

Mit den Stimmen des Saarlandes stimmte der Bundesrat darüber hinaus dem Beschäftigungssicherungsgesetz, zur Verlängerung der Corona-bedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld, zu. Betriebe können somit die Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen im Zuge der COVID-19-Pandemie bis Ende des Jahres 2021 erhalten. Ministerpräsident Tobias Hans: „Das Kurzarbeitergeld hat sich als Arbeitsmarktinstrument bewährt und ist zu einem Exportschlager mit Vorbildfunktion für viele europäische Nachbarn geworden. Umso wichtiger ist es, dass wir den Betrieben diese Sicherheit im gesamten Jahr 2021 geben, um auch die kommenden, herausfordernden Monate gut zu meistern.“

Zu den Plänen der Bundesregierung bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder gaben die Länder umfangreiche Stellungnahmen ab. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, enthält ein Bündel von Maßnahmen, die insbesondere Strafverschärfungen vorsehen. So sollen Missbrauchstaten gegen Kinder, ebenso wie der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie zukünftig als Verbrechen eingestuft und mit höheren Strafen bedroht sein. Die Bundesregierung griff dabei zahlreiche Forderungen aus den Ländern auf, wie beispielsweise die Schärfungen im Bereich des erweiterten Führungszeugnisses, für welche sich das Saarland besonders stark gemacht hatte. Ziel dahinter ist es unter anderem, den unbeaufsichtigten Kontakt von Minderjährigen mit verurteilten Sexualstraftätern beispielsweise als berufliche oder ehrenamtliche Betreuungspersonen, auszuschließen. Ministerpräsident Tobias Hans: „Jeder Missbrauchsfall ist ein Fall zu viel. Umso mehr schockieren mich Ausmaße, wie in den aufgedeckten Fällen im Frühjahr dieses Jahres. Wir müssen daher als Rechtsstaat noch klarer, schärfer und konsequenter gegen Kindesmissbrauch vorgehen. Daher begrüße ich das Maßnahmenpaket, das an zahlreichen Stellschrauben, von Strafschärfungen, über Nachbesserungen beim Führungszeugnis und der strafrechtlichen Erfassung neuer Phänomene und Begehungsformen anknüpft, um nur einige Punkte zu nennen. Die Regelungssystematik im Sexualstrafrecht ist jedoch überaus sensibel, sodass Änderungen immer auch zahlreiche Folgewirkungen haben. Umso mehr sollten gerade sprachliche Änderungen im Gesetz ausschließlich dem Ziel des verbesserten Schutzes von Kindern dienen und nicht lediglich semantischen Charakter haben, der letztlich sogar die Gefahr der Absenkung des Schutzniveaus befürchten lässt. Daher waren sich die Länder weit überwiegend darin einig, dass entgegen den Plänen der Bundesregierung an der Begrifflichkeit des sexuellen Missbrauchs festgehalten werden sollte.“

Mit den Stimmen des Saarlandes beschlossen die Länder eine Entschließung, mit welcher der Bund zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Wasserstoffwirtschaft und zur Befreiung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage aufgefordert wird. Deutliche Kritik äußerten die Länder auch an den Plänen der Bundesregierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Um den Veränderungen im Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, sowie den damit einhergehenden Gefahren zu begegnen, beabsichtigt die Bundesregierung das System der Alterskennzeichnungen von Medien zu ändern und bundeszentrale Strukturen zusätzlich auszubauen. Hierzu soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgebaut werden. In ihrer Stellungnahme fürchten die Länder eine unklare Doppelregulierung durch Bund und Länder und sprechen sich deutlich gegen die geplante Bundeszentrale aus. Vielmehr wird eine zentrale Aufsichtsstelle auf Ebene der Länder als Mediengesetzgeber befürwortet.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Konvergenz der Medien bringt neue Herausforderungen auch für den Jugendmedienschutz mit sich. Die Möglichkeit jederzeit und überall auf Medieninhalte zugreifen zu können, muss gesetzgeberisch zeitgemäß flankiert werden um einen bestmöglichen Kinder- und Jugendschutz im Bereich der Medien zu erzielen. Die Pläne der Bundesregierung geben den Beteiligten und Betroffenen dabei aber Steine statt Brot. Der Zuständigkeitskompromiss zwischen Bund und Ländern im Bereich des Jugendmedienschutzes darf nicht einseitig zulasten der Länder als Mediengesetzgeber aufgekündigt werden. Mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag haben die Länder ein funktionierendes Instrumentarium, das aktuell intensiv auf zeitgemäße Aktualisierungen geprüft wird.“

Ihre medienpolitische Zuständigkeit betonten die Länder auch in Bezug auf die Pläne der Europäischen Kommission zur Regulierung von digitalen Plattformen durch den sogenannten Digital Services Act (DSA). Die Kommission möchte die europäischen Gesetze für digitale Dienste und Online-Plattformen modernisieren und plant bis Ende des Jahres ihre Gesetzesvorschläge vorzulegen. Das Saarland unterstützte dabei eine Entschließung, in der die Wahrung der Kulturhoheit der Länder herausgestellt wird.

Die nächste, reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 18. Dezember 2020 statt.

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