Symbolbild

Das saarländische Wirtschaftsministerium unterstützt die Veranstaltungswirtschaft im Saarland mit zusätzlichen rund 1,5 Mio. Euro. Das teilte Staatssekretär Jürgen Barke bei einem gemeinsamen Gespräch den Vertretern des PopRates Saarland Julian Blomann und Jens Spallek mit. 

Barke: „Für uns hat es oberste Priorität, das grundlegende Netzwerk der Veranstaltungswirtschaft zu erhalten. Techniker, Bühnenbauer, Spielstätten, Caterer und viele mehr: Sie tragen zu einer lebendigen Veranstaltungsszene im Saarland bei. Doch diese sind seit Monaten lahmgelegt. Die Veranstaltungswirtschaft hat von den Lockerungen des Sommers kaum profitieren können. Hier gibt es einen sehr speziellen Unterstützungsbedarf. Wir helfen hier sehr gezielt.“ Mit dem Sonderprogramm Veranstaltungswirtschaft sollen vor allem Arbeitsplätze und die spezifische Netzwerkstruktur der saarländischen Veranstaltungswirtschaft erhalten bleiben. Damit wird auch eine Lücke in den Bundesprogrammen geschlossen. Die finanzielle Unterstützung wird anhand von eindeutigen Branchenschlüsseln (NACE-Codes) unkompliziert möglich sein. Einzelfallprüfungen bei vermischten Branchenzugehörigkeiten bleiben möglich.

Barke: „Wir haben uns entschieden, das Sonderprogramm Veranstaltungswirtschaft an die Überbrückungshilfe I anzudocken, da diese bereits abgeschlossen ist und fertige Datensätze der Antragsteller vorliegen. Damit kann bereits kurz nach Antragstellung Geld ausgezahlt werden.“ Bei betroffenen Betrieben der Veranstaltungswirtschaft, die sozialversicherungspflichtige Beschäftige haben und keine Überbrückungshilfe I beantragt haben, wird es verfahrenskonforme und situationsadäquate Einzelfallentscheidungen geben. Diese basieren u.a. auf dem über den Steuerberater erbrachten Nachweis, dass sie für die Überbrückungshilfe I antragsberechtigt gewesen wären. Voraussichtlicher Start der Antragsstellung ist Mitte Dezember.

„Unser ausdrücklicher, herzlicher Dank gilt der gesamten Landesregierung und insbesondere dem Team im Wirtschaftsministerium, mit dem wir über Monate die Bedingungen für die Unterstützung aushandeln durften. Das war ein langwieriger, weil komplexer, aber von Anfang an fairer und fruchtbarer Dialog mit einem hervorragenden Ergebnis! Der massive Einsatz des PopRates über Monate hat sich gelohnt: Die Landesregierung erkennt die Bedeutsamkeit der Kreativ-, Kultur- und Eventbranche und der gesamten Veranstaltungswirtschaft für ein lebendiges Saarland mit Zukunft an und greift der Branche massiv unter die Arme! Dauerhafte Anerkennung, wichtige Bedeutung und faire Unterstützung für die Kreativ-, Popkultur- und Eventbranche – all das ist damit erreicht!“, sind sich Julian Blomann, Jens Spallek und Peter Meyer vom PopRat Saarland einig.“

Wer ist antragsberechtigt?
Die in der Veranstaltungsbranche (im engeren Sinne) wirtschaftlich haupterwerblich Tätigen, die einen Antrag auf Corona-Überbrückungsgeld I gestellt haben und einen positiven Bewilligungsbescheid im Saarland erhalten haben. Die konkreten NACE-Codes finden Sie auf der unten genannten Website.

Was wird erstattet?
Der veranstaltungswirtschaftsspezifische Aufwand zur Aufrechterhaltung des Unternehmens unter Corona-Betrieb und Corona-Schließungen.

Wie wird unterstützt?
Es wird rückwirkend eine monatliche Ergänzung zur Förderung des Bundes (Überbrückungshilfe I) für die Zeit von Juni bis August gewährt, die sich an der Höhe des im Antrag zur Überbrückungshilfe I festgestellten „maximal förderfähigem Volumen“ bemisst und einen Sockelbetrag und einen Höchstbetrag enthält. Der Sockelbetrag liegt bei 1.200 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag liegt bei 15.000 Euro pro Monat. Der variable Betrag liegt bei monatlich 25 Prozent des maximal förderfähigen Volumens, wie es im jeweiligen Antrag des Antragstellers auf Überbrückungshilfe I des Bundes festgesetzt worden ist. Liegt der resultierende variable Betrag unterhalb von 1.200 Euro, so greift der Sockelbetrag.

Antragsverfahren:
Der Steuerberater schickt formlos unter Angabe der Identifikationsnummer des Bewilligungsbescheides zusammen mit der beigefügten Kopie des Bewilligungsbescheides ab Mitte Dezember eine E-Mail an die Kontaktstelle Veranstaltungswirtschaft: veranstaltungswirtschaft@wirtschaft.saarland.de

Alle Infos unter corona.saarland.de

 

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