Archivbild

Der Fachbereich Handel der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der Region Saar Tier und die Bundestagsabgeordneten Josephine Ortleb (SPD) und Thomas Lutze (Die Linke), kritisieren die Aufforderungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), dass die Bundesländer in 2021 dem Einzelhandel mehr Sonntagsöffnungen genehmigen sollen.

„Die Unternehmen, welche die verkaufsoffenen Sonntage zur Existenzsicherung benötigen, haben grundsätzliche wirtschaftliche Probleme oder sie sind einfach nur zu Lasten der Beschäftigten und ihren Familien auf zusätzliche Profite aus“, erklärt Alex Sauer, zuständiger Gewerkschaftssekretär der ver.di, in der Region Saar Trier. Auf Unverständnis trifft dieser Vorschlag auch bei Monika Di Silvestre, Landesbezirksfachbereichsleiterin Handel bei ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland: „Das ist schlichtweg unverschämt gegenüber den überwiegend weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel. Insbesondere die Frauen, die überwiegend in unfreiwilliger Teilzeit, im Handel beschäftigt sind, sind akut von Altersarmut bedroht“, schimpft die Gewerkschafterin.

Die SPD Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb zeigt sich solidarisch mit den Handelsbeschäftigten. „Viele der im Handel beschäftigten, sind durch die derzeitigen Schichtsysteme überlastet. Weitere Öffnungstage zerstören auch noch den letzten Glauben an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganz zu schweigen von der katastrophalen Betreuungssituation für Alleinerziehende. Aus diesem Grund darf die Politik, die ohnehin bedenkenswerten Arbeitsbedingungen im Handel, nicht unnötig verschlechtern“, erklärt die SPD Politikerin.

Der saarländische Linken Abgeordnete im deutschen Bundestag, Thomas Lutze, fordert von den Regierungsparteien: „Zum Wohle der im Handel beschäftigten Menschen, die zum einen als die Heldinnen und Helden in der Pandemie gefeiert wurden und zum anderen mit zu den Verlierer*innen der Krise zählen, müssen schon vor dem Hintergrund der starken Tarifflucht im Handel die Flächentarifverträge des Einzelhandels für Allgemeinverbindlich erklärt werden.“

Das gehe aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die die Linken-Bundestagsfraktion abgefragt habe, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Demnach fiel der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von Beschäftigten im Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken sowie Tabakwaren in Verkaufsräumen von 1471 Euro im zweiten Quartal 2019 auf 1411 Euro im zweiten Quartal dieses Jahres. Das entspricht einem Rückgang von 60 Euro oder rund vier Prozent. Noch deutlicher fiel der Rückgang demnach bei Vollzeitbeschäftigten aus. Für sie sank der durchschnittliche monatliche Bruttolohn von 2421 Euro im zweiten Quartal 2019 auf 2254 Euro im zweiten Quartal dieses Jahres. Das sind 167 Euro oder knapp sieben Prozent weniger.

Sinkende Wochenstundenzahlen waren dem Bericht zufolge nicht dafür verantwortlich. Vielmehr sei die Zahl der bezahlten Wochenarbeitsstunden zwischen den beiden Vergleichszeiträumen sogar von 35,3 auf 37,9 Stunden angestiegen, was auf den Kundenansturm während des ersten Lockdowns im Frühjahr zurückzuführen sein dürfte. Damals hatten Hamsterkäufer den Handelsketten Rekordumsätze beschert.

 

Anzeige

1 Kommentar

  1. Wenn ich nur Betrag X habe zum ausgeben, können Ladengeschäfte Sonntags geöffnet haben, ich kann trotzdem nicht mehr ausgeben als ich habe!

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein