Symbolbild

Die Corona-Pandemie bringt viele Selbstständige und Unternehmen, die eigentlich gut aufgestellt sind, in finanzielle Schwierigkeiten. Neben den von Bund und Land beschlossenen Hilfsprogrammen verweist Finanzminister Peter Strobel auf die pragmatische Hilfestellung der saarländischen Finanzverwaltung als Partner der Wirtschaft.

Peter Strobel (CDU)
Quelle: www.cdu-fraktion-saar.de

„Die Finanzämter haben in der Krise gezeigt, dass sich die Selbstständigen und Unternehmen auf sie verlassen können. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Steuerpflichtigen, ihren ggf. hinzugezogenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist es gelungen, zur Liquiditätsstütze steuerliche Hilfsmaßnahmen wie zinslose Stundungen, Ratenzahlungen, Vollstreckungsaufschub für die Lohnsteuer oder die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen schnell und unbürokratisch umzusetzen“, so Peter Strobel. Angesichts der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage appelliert der Finanzminister an die betroffenen Selbstständigen und Unternehmen sowie ihre Beratungen: „Wenn ein Liquiditätsengpass droht, gehen Sie frühzeitig auf Ihr Finanzamt zu und beantragen Sie die steuerlichen Hilfsmaßnahmen, die für Sie in Frage kommen.“

Gleichzeitig wird die Finanzverwaltung, so Minister Peter Strobel, durch Hinweise an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Kammern und Berufsverbände den Kontakt zu den Selbstständigen und Unternehmen suchen, um über die verschiedenen steuerlichen Hilfsmaßnahmen zu informieren. In diesem Zusammenhang weist Peter Strobel darauf hin, dass Stundungen bei Antragstellung bis zum 31.12.2020 zinslos vorerst bis zum 31.03.2021 gewährt werden. „Auf Bundesebene diskutieren wir gerade über eine Verlängerung dieser Billigkeitsmaßnahme, ich werde das befürworten. So kann es gelingen, Liquiditätsengpässe zu überwinden und die Krise gemeinsam zu bewältigen“, sagt der Finanzminister. Mit Blick auf die Arbeit der Finanzverwaltung betont Peter Strobel: „Corona hat auch die Finanzverwaltung vor neue Herausforderungen gestellt. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihr Engagement bei der Umsetzung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen und der kompetenten Unterstützung bei sonstigen Anliegen von Selbstständigen, Unternehmen und Steuerbürgern.“

Antragsformulare stehen auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Europa unter www.saarland.de zum Download bereit.

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