Die Saarschleife - Bild: Wolfgang Staudt ( CC BY 2.0 - Keine Änderungen - https://www.flickr.com/people/wolfgangstaudt )

Das Saarland befindet sich in einem grundlegenden Strukturwandel, erheblich verstärkt durch die Corona-Pandemie. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger will den Strukturwandel im Saarland aktiv gestalten und der Corona-Krise entgegenwirken: „Der Strukturwandel ist da, die Industrie verändert sich, Corona ist ein tiefer Einschnitt. Wir wollen das nicht demütig ertragen, sondern Unternehmen und Beschäftigte stützen und stabilisieren, den Veränderungen konstruktiv begegnen und die Chancen beim Schopfe ergreifen.“ Rehlinger hat daher zwei Instrumente auf den Weg gebracht, die sie am Mittwoch, 4. November, in einer digitalen Pressekonferenz vorstellte. 

Eines dieser Instrumente ist die Saarland Eigenkapitalgesellschaft (SEK), laut Rehlinger ein „bundesweit vorbildhaftes Werkzeug“. Die SEK ist eine Landesgesellschaft, die Anteile bei Unternehmen erwerben kann, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Als Anteilseigner hilft die SEK, das Unternehmen zu stabilisieren und es für die Zukunft aufzustellen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Banken zu Marktkonditionen nicht mehr bereit sind, Kapital zur Verfügung zu stellen. Das Land hingegen kann durch die direkte Unternehmensbeteiligung für neue Kreditfähigkeit sorgen. Es erwirbt dabei mindestens 25,1 Prozent der Unternehmensanteile. So wird sichergestellt, dass die SEK Einfluss auf Entscheidungen des Unternehmens hat. Ist das Unternehmen stabil und zukunftsfähig aufgestellt, zieht sich das Land wieder zurück und veräußert Anteile. In Frage kommen dafür Unternehmen, die im Saarland tätig sind und entweder eine Bilanzsumme oder Umsatzerlöse von mehr als 10 Mio. Euro vorweisen und außerdem mindestens 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.

Die öffentliche Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen richtet sich nach strengen Vorgaben. Die Eigenkapitalgesellschaft des Saarlandes operiert entweder auf der Basis eines Private Investor Tests (PIT) oder des Temporary Frameworks (TF). Der Private Investor Test erfordert, dass die SEK wie ein marktwirtschaftlich handelnder privater Investor agiert. Im Vorfeld wird in der Regel durch externe Gutachter festgestellt, ob eine Rendite bei späterer Veräußerung realistisch ist. Erfolgt der Erwerb von Unternehmensanteilen auf Basis des PIT, so stellt dies keine Beihilfe dar. Beim Temporary Framework hingegen handelt es sich um einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen in der Corona-Pandemie. Diese sind nur für Unternehmen möglich, die aufgrund der Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind – und nicht schon vorher.

Rehlinger: „Die SEK ist ein flexibles weiteres Hilfsmittel, um Unternehmen und damit Arbeitsplätze zu stabilisieren und für die Zukunft aufzustellen. Durch den Einfluss der Landesbeteiligung stellen wir auch sicher, dass es keinen Ausverkauf ins Ausland gibt, dass die Stimme der Beschäftigten gehört wird und dass niemand auf die Idee kommt, überzogene Boni auszahlen zu wollen. Dieses bundesweit beachtete Instrument ist insbesondere in der jetzigen Zeit ein wichtiges Signal für unseren Wirtschaftsstandort und seine Beschäftigten.“ Im Nachtragshaushalt 2020 wurden Mittel in Höhe von 40 Mio. Euro für die SEK bereitgestellt. Zusammen mit bürgschaftsbesicherten Darlehen ergibt sich daraus ein Volumen von bis zu 200 Mio. Euro, mit dem die SEK agieren kann.

Neben der Saarland Eigenkapitalgesellschaft stellte die Wirtschaftsministerin auch die Gesellschaft für Transformationsmanagement Saar (GeTS) vor. Sie wird ein agiler Arbeitsmarktakteur sein, um Bewegungen und Umverteilungen am Arbeitsmarkt besser abfangen und steuern zu können. Rehlinger: „Während dieses Unternehmen gerade Personal abbaut, sucht jenes dringend Fachkräfte. Und während wir als Land mit den einen über Sozialpläne reden, schauen wir mit anderen, wo sie noch Leute herbekommen. Das bringt die GeTS zusammen.“ Die GeTS vermittelt so früh wie möglich passende Kontakte zwischen abgebenden Unternehmen, möglichen Transfergesellschaften und aufnehmenden Unternehmen mit Fachkräftebedarf. Als Landesgesellschaft wird sie so die passgenaue Vermittlung von Arbeitskräften auf neue Arbeitsplätze beschleunigen und dafür erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen identifizieren und bei Bedarf mitentwickeln.

Konkret soll die Gesellschaft für Transformation Saar folgende Aufgaben übernehmen: 

•        Beschäftigtentransfer:
Unterstützung und Beratung von Unternehmen und Beschäftigtenvertretungen in allen wesentlichen Angelegenheiten des Beschäftigtentransfers.

•        Fachkräftetransfer:
Kontakte herstellen zwischen Unternehmen, bei denen Fachkräfte von Arbeitslosigkeit bedroht sind, und Unternehmen, die Personalbedarf haben. Ziel ist es, gut qualifizierte Fachkräfte im Saarland zu halten und nachfragenden Unternehmen die benötigten Fachkräfte anzubieten.

•        Aufbau eines Qualifizierungsnetzwerks:
Schaffung von Transparenz über Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen und deren regionalspezifische Angebote. Sollten trotz der umfangreichen Förderpalette des Bundes und des Landes im Einzelfall keine passgenauen Fort- und Weiterbildungsangebote vorhanden sein, sollen in Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktakteuren neue Konzepte und Instrumente erarbeitet werden.

Die GeTS arbeitet dabei im engen Austausch mit der Agentur für Arbeit, wird aber nicht in deren originärem Aufgabenfeld tätig. Die Gründung der GeTs wird noch im November stattfinden. Unmittelbar im Anschluss wird die Gesellschaft ihre Arbeit aufnehmen und in die Kommunikation mit Wirtschafts- und Arbeitsmarktakteuren, Branchenvertretern, Gewerkschaften und Interessenverbänden einsteigen.

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