Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie sind Fahrten nach Frankreich nicht mehr ohne weiteres möglich. Wer über die Grenze fährt, muss ein Formular mit sich führen, auf dem eine Begründung ersichtlich ist (Besuch Pflegebedürftiger, berufliche Zwecke, medizinische Behandlung, schulische Zwecke, usw.), weshalb diese Fahrt getätigt wird.

Daher stellt die Landesregierung unter corona.saarland.de die französischen Formulare mit deutschen Übersetzungen zur Verfügung. Diese Übersetzungen sollen helfen, das französische Formular auszufüllen. Natürlich ist in Frankreich immer das französische Formular mitzuführen.

Zudem kann ein Aufenthalt in Frankreich ohne triftigen Grund zu einem Bußgeld von rund 135 Euro führen. Es reicht nicht aus, bei einer Kontrolle nur die Sonderausgangsbescheinigung vorzuzeigen. Vielmehr bedarf es der Vorlage von Dokumenten, die den triftigen Grund belegen. Um diese und andere Fragen zu beantworten, sind auf corona.saarland.de weitere Downloads und FAQs rund um die Corona-Pandemie zusammengestellt.

 

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