Symbolbild

Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie weiterhin unter erheblichen Umsatzeinbußen leiden, können Überbrückungshilfe II beantragen, um möglichst gut durch die Krise zu kommen. In der zweiten Phase können sie Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten von bis zu 50.000 Euro pro Monat bis zum Jahresende erhalten. Gegenüber der ersten Phase der Überbrückungshilfe wurden einige Vereinfachungen vorgenommen.

Zum einen wurde die Überbrückungshilfe II für mehr Unternehmen zugänglich gemacht indem die Eintrittsschwellen gesenkt und flexibler gestaltet wurden. Künftig können Betriebe Überbrückungshilfe beantragen, wenn der Umsatzrückgang

  • in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 mindestens 50 Prozent im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahresmonaten betrug
  • im gesamten Zeitraum April bis August im Durchschnitt ein Umsatzminus von mindestens 30 Prozent betrug.

Für Unternehmen, die erst nach dem 30. Juni gegründet wurden oder aufgrund von außergewöhnlichen betrieblichen Umständen im Vergleichszeitraum April bis August 2019 keine oder geringe Umsätze erzielt haben, gibt es Sonderregelungen bezüglich der Vergleichsmonate. Gleichzeitig wurde die Schwelle, ab der Überbrückungshilfe ausbezahlt wird, auf 30 Prozent Umsatzrückgang je Fördermonat gesenkt und die höchstmögliche Erstattung auf 90 Prozent der Fixkosten angehoben.

Grundsätzlich bleibt die Berechnungsmethode der Zuschusshöhe unverändert. Sie orientiert sich weiterhin an der Höhe des Umsatzeinbruchs und erstattet anteilig die monatlichen Fixkosten, die anhand einer Positivliste ermittelt werden. Es bleibt beim Grundgedanken: Je größer der Umsatzeinbruch, desto höher der Zuschuss. Konkret werden die monatlichen Fixkosten künftig in folgender Höhe erstattet:

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent

(Maßgeblich ist jeweils der Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres.)

Die bisher geltende Höchstgrenze für Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe für kleine Unternehmen wurde abgeschafft. Wie für alle anderen gilt nun auch für diese, dass sie in den vier Monaten insgesamt bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten können. Um den teilweise hohen Personalkosten Rechnung zu tragen, die zum Betriebserhalt notwendig sind, wurde die Förderung bei der Personalkostenpauschale verdoppelt. Konkret wird die Personalkostenpauschale von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen betrieblichen Fixkosten erhöht.

Anträge für die Überbrückungshilfe II können seit dem 21. Oktober über einen prüfenden Dritten gestellt werden. Zum Vorab-Check zur Überbrückungshilfe II kommen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der IHK Saarland.

Bei Fragen rund um Corona und Überbrückungshilfe erreichen Sie unsere Kollegen unter der Telefonnummer 0681 9520-500 oder unter der E-Mail-Adresse corona@saarland.ihk.de.

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