Symbolbild

„Endlich ein Update“, so Verbraucherschutzminister Reinhold Jost über das neue Jugendmedienschutzgesetz, das jetzt im Bundeskabinett beschlossen wurde. Veraltete Regeln für den Jugendschutz werden mit der Maßnahme an die aktuellen Anforderungen der digitalen Medienwelt angepasst. „Das alte Gesetz stammt aus einer Zeit, in der es noch keinerlei so genannte Soziale Medien, wie Facebook, Instagram und Co. gab. Das macht deutlich, wie wichtig die Novelle war“, so Jost. Besonders wichtig ist dem Minister, dass junge Menschen künftig besser vor Cybermobbing und sexualisierter Gewalt im Internet geschützt werden. 

Minister Reinhold Jost
Foto: Becker und Bredel / www.saarland.de

„Wenn über 40 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen angeben, dass sie sich im Internet gemobbt, beschimpft oder belästigt fühlen, ist es Zeit, den Jugendmedienschutz auf ein neues Level zu heben“, so Jost, und weiter: „Totalverbote bringen bei den meisten Jugendlichen überhaupt nichts. Wenn im Internet Gefahren lauern, können wir uns deshalb nicht damit zufrieden geben, Jugendliche von der Mediennutzung fernzuhalten, sondern wir müssen die Gefahren beseitigen“.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut. Sie wird künftig sicherstellen, dass beispielsweise Online-Plattformen sichere und altersgerechte Voreinstellungen sowie Hilfssysteme einrichten. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Dabei soll es keinen Unterschied machen, ob ein Anbieter in Deutschland oder im Ausland ansässig ist. Minister Jost spricht sich dafür aus, dass das Gesetz zügig im Bundestag verabschiedet wird.

 

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