Rund 385 000 Personen in Deutschland bezogen zum Jahresende 2019 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 6 % gegenüber 2018 (411 000 Personen). Damit verringerte sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem Höchststand im Jahr 2015 (975 000 Personen) zum vierten Mal in Folge.

Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG (Stand: 31.12.2019) erfüllen. Ausländerinnen und Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten haben oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und deshalb in dieser Statistik nicht enthalten.

63 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger waren männlich und 37 % weiblich. 32 % waren minderjährig, 67 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % bereits 65 Jahre und älter. Mit 53 % stammten zum Jahresende 2019 die meisten Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger aus Asien (204 000; davon 51 000 aus Afghanistan, 45 000 aus dem Irak und 22 000 aus Syrien). 24 % stammten aus Afrika (92 000) und 20 % aus Europa (77 000; davon 24 000 aus der Russischen Föderation und 17 000 aus der Türkei).

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Zum Jahresende 2019 erhielten knapp 139 000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren gut 2200 Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten. Meist wurden sie aber parallel zu den Regelleistungen erbracht.

Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen im Jahr 2019 knapp 4,4 Milliarden Euro brutto. Das waren 10 % weniger als im Vorjahr. 78 % der Ausgaben im Jahr 2019 wurden für Regelleistungen und 22 % für besondere Leistungen erbracht. Den Bruttoausgaben standen Einnahmen (zum Beispiel Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von Sozialleistungsträgern) in Höhe von etwa 129 Millionen Euro gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen somit knapp 4,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Rückgang um 8 % gegenüber 2018.

Während die Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen jeweils nur Personen mit bestehendem Leistungsbezug zum Jahresende ausweist, betrachtet die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG die tatsächlichen Zahlungsströme im gesamten Berichtsjahr.

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