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„Die Qualität der Krankenhausversorgung wird künftig eine noch größere Rolle spielen und muss strenger kontrolliert und verbessert werden“, sagte Gesundheits-Staatssekretär Stephan Kolling zum Thema „Auswirkungen des Krankenhaustrukturgesetzes auf die Krankenhäuser im Saarland“ bei einer Veranstaltung der Gesundheitsregion Saar und saar.is in Saarbrücken.
Bei dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetzes ziehe sich der Qualitätsaspekt wie ein roter Faden durch das Gesetz. Die Länder, so auch das Saarland, werden zusätzlich zu den bereits existierenden Qualitätsgesichts-punkten weitere Qualitätsvorgaben in die Krankenhausplanung aufnehmen, sagte der Staatssekretär. Dies bedeute, dass in der Planungsphase die Qualität des Krankenhauses zu einem bedeutenden Auswahlkriterium für die Aufnahme in den Krankenhausplan werde. Mit der Aufnahme in den Krankenhausplan haben Krankenhäuser auch Anspruch auf die staatliche Förderung ihrer Investitionsmaßnahmen.
Staatssekretär Stephan Kolling - Bild: saarland.de
Staatssekretär Stephan Kolling – Bild: saarland.de
Kolling betonte in seiner Rede, wie wichtig es sei, künftig die trägerübergreifende Zusammenarbeit noch mehr zu unterstützen und die Krankenhauslandschaft qualitätsorientiert auszurichten. Für Verbesserungen von Strukturen in der Krankenhausversorgung stünden dem Saarland aus dem Strukturfonds rund 6 Millionen Euro zur Verfügung. Die saarländische Landesregierung werde Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellen, so dass rund 12 Millionen Euro zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung, zusätzlich zu der Investitionsförderung durch das Land, bereitgestellt werden können.
Bei der Krankenhausvergütung werde ebenfalls an Qualitätsaspekte angeknüpft. So würden Qualitätszu- und abschläge für Leistungen eingeführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll bis zum 31.12.2017 einen Katalog von Leistungen festlegen, die sich für eine qualitätsabhängige Vergütung eignen.
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