Symbolbild

Am 24. Juni hat der Landtag das Gesetz zur Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten verabschiedet. Ab dem 01. Oktober 2020 kann mit der neuen 23-monatigen Pflegeassistenzausbildung mit generalistischer Ausrichtung begonnen werden. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung der Kompetenzen des ersten Jahres der Pflegefachperson. Anschließend können sich die Auszubildenden in zwei Jahren zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren.

Monika Bachmann (CDU)
Quelle: www.saarland.de

„Das Saarland ist bundesweit das erste Land, das einen generalistischen Pflegeassistenten nach dem neuen Pflegeberufegesetz gestaltet. Von Seiten der Träger besteht bereits großes Interesse, aber nun liegt es an uns, den Beruf auch für die Auszubildenden so attraktiv wie möglich zu gestalten. Dazu gehört neben der Chance auf Weiterentwicklung natürlich auch eine angemessene Vergütung“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Um die Attraktivität des Berufs zu steigern, ist ein gesetzlicher Anspruch der Auszubildenden auf eine angemessene Ausbildungsvergütung festgeschrieben. Diese wird im Bereich der Träger der Altenpflege über eine Umlage finanziert. Nach heutigem Beschluss des Ministerrates wird die Landesregierung das Umlageverfahren durch eine Rechtsverordnung ausgestalten um die Finanzierung der Ausbildungsvergütung zu sichern. Grundprinzip des Ausgleichsverfahrens ist es, dass alle Pflegeeinrichtungen des Landes zur Finanzierung der Ausbildungskosten beitragen. Dies ist unabhängig davon, ob die Einrichtungen selbst ausbilden oder nicht.

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