Die Saarland Heilstätten GmbH (SHG) hat als erster Leistungserbringer im Saarland für die Virtuelle Werkstatt eine Vereinbarung als „Anderer Leistungsanbieter“ nach dem Bundesteilhabegesetz mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abgeschlossen. 

Durch unterschiedliche Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben haben mit dem Bundesteilhabegesetz Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten erhalten, selbst zu entscheiden, bei welchem Anbieter sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten. „Andere Leistungsanbieter“ sind keine Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes, sondern ein Angebot der Eingliederungshilfe. Sie müssen vergleichbare Leistungen und Qualitätsstandards wie eine Werkstatt anbieten.

Sozialministerin Monika Bachmann betont: „Die Virtuelle Werkstatt der SHG beschäftigt bereits seit dem Jahr 2004 erfolgreich Menschen mit einer seelischen Behinderung. Damit stellt sie eine echte Alternative zu den klassischen Werkstätten für behinderte Menschen dar.

Inzwischen verfügt die Virtuelle Werkstatt über 72 Plätze, die über das ganze Saarland verteilt sind. Das Angebot soll auch weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut werden. „Mit der Anerkennung als „Anderer Leistungsanbieter“ sind die Beschäftigten der Virtuellen Werkstatt der SHG den Beschäftigten einer klassischen Werkstatt für behinderte Menschen quasi gleichgestellt, ohne dass diese jemals ein Werkstattgebäude betreten haben. Durch die ausschließliche Beschäftigung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes und bei Behörden ist dies ein Beispiel für gelebte Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen. Die SHG hat hier vorbildliche und richtungsweisende Arbeit geleistet“, so Bachmann abschließend.

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