Symbolbild

Die saarländische Landesregierung hat die „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ angepasst. Die Testplicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die bereits in einer Verordnung vom Bundesgesundheitsministerium am 06. August 2020 beschlossen wurde, wurde in neuen saarländischen Verordnung ergänzt. Diese tritt am 21. September in Kraft. 

Nach der bundesweiten „Verordnung zur Testpflicht von einreisenden aus Risikogebieten“ gilt, dass Personen nach ihrer Einreise auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder einer sonstigen vom Land bestimmten Stelle ein ärztliches Zeugnis vorzulegen haben. Die Landesregierung hat die Möglichkeit einer landesspezifischen Regelung genutzt und die Ortpolizeibehörden als zuständige Stellen festgelegt.

Download: Aktuelle Corona-Verordnung vom 17.09.2020 (PDF) 

„Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der saarländischen Behörden sehr viel abverlangt. Mit der Anpassung und Erweiterung der Verordnung entlasten wir die Gesundheitsämter in den Kreisen. Mit der Übertragung der Zuständigkeit an die Ortspolizeibehörden legen wir die Kontrolle der von uns vorgegebenen Maßnahmen in eine Hand. Somit erleichtern und verkürzen wir das Verfahren und helfen, die entsprechende Verordnung reibungsloser umzusetzen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

 

 

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