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Am Freitag (11.09.2020) gab Minister Peter Strobel die Ergebnisse der Interims-Steuerschätzung für das Saarland bekannt. Dazu stellte er fest: „Unsere Annahmen und Schätzungen für den Doppelhaushalt 2021/22 werden durch die aktuellen Ergebnisse grob gesagt bestätigt. Die erwarteten Abweichungen resultieren vor allem aus den Steuerrechtsänderungen. Wir sehen auch für das aktuelle Haushaltsjahr 2020 keinen Nachbesserungsbedarf.“

Peter Strobel (CDU)
Quelle: www.cdu-fraktion-saar.de

Nach dem drastischen wirtschaftlichen Einbruch in den Lockdown-Monaten hat sich die Wirtschaft in den Folgemonaten erholt. Dies wirkt sich positiv auf die Entwicklung im laufenden Jahr aus. Die Prognose für das laufende Jahr 2020 sieht Minister Strobel aber vor allem durch einen anderen Faktor bestimmt: „Mehr als in den Jahren zuvor wird das Ergebnis der Steuerschätzung durch Steuerrechtsänderungen und Änderungen bei der Steuerverteilung getrieben. Der Bund kompensiert im Jahr 2020 einen Teil der Steuerausfälle für Länder und Gemeinden. Für das Jahr 2020 liegen wir damit über unseren Erwartungen.“

Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2020 werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen im Jahr 2020 etwa gleichbleiben. Demgegenüber verzeichnen die Länder und Gemeinden Mehreinnahmen von 9,3 Mrd. Euro bzw. 1,4 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Ist-Ergebnis 2019 bleibt es auf Länderebene aber bei einem Minus von 18 Mrd. Euro und bei den Kommunen von 11 Mrd. Euro, allerdings vor Berücksichtigung der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder. Im nächsten Jahr kommt es im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung jedoch zu deutlichen Mindereinnahmen, die im Wesentlichen durch die Steuerrechtsänderungen begründet sind.

„In den Jahren 2022 bis 2024 wirken die Steuerrechtsänderungen auf das Steueraufkommen nach, nur positive gesamtwirtschaftliche Effekte könnten dem entgegenwirken“, erklärte Strobel. Der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2021/2022 zeigt, dass die Landesregierung trotz der Pandemie an allen Koalitionsprojekten festhält. Dadurch stellt sich das Saarland mit Blick auf die Folgen der COVID-19-Pandemie zukunftsfester auf. Gleichzeitig werden weiterhin die Anforderungen aus der Schuldenbremse und dem Sanierungshilfengesetz erfüllt.

In 2020 und den Folgejahren schlägt sich die Pandemie naturgemäß auch in den Gemeindehaushalten stark nieder. Einnahmenseitig ist wie bereits im Mai prognostiziert vor allem die Gewerbesteuer betroffen. Ziel des Landes ist, den Kommunen trotz der Corona-Krise die Einhaltung des finanziellen Gesundungsprozesses zu ermöglichen und ihre Investitionskraft zu wahren. Dazu gewährt das Land den Kommunen anknüpfend an den Maßnahmen des Bundes einen weitreichenden Ausgleich für die finanziellen Belastungen. Der finanzielle Ausgleich konzentriert sich auf die Steuermindereinnahmen sowie die zusätzlichen Belastungen im Bereich der Kosten der Unterkunft und der Heizung (KdU). Darüber hinaus drohen den Kommunen Einbußen beim KFA, weil dieser von den Steuermindereinnahmen des Landes indirekt betroffen ist. Dem wirkt das Land entgegen.

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