HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
„Das Finanzgericht des Saarlandes gibt dem Ministerium für Finanzen und Europa mit seinen heute ergangenen Beschlüssen Recht. Hiernach kann das Ministerium dem Ausschuss für Finanzen und Haushaltfragen des saarländischen Landtages eine Namensliste von möglichen Steuersündern, die zu den verzögert zugeteilten Steuer-CD-Fällen gehören, vorlegen.
Das Ministerium hatte eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Kontrollrecht des Parlaments und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen vorgenommen. Diese Abwägung fiel zugunsten des Kontrollrechts der Parlamentarier aus. Vor der Weitergabe der Daten wurden die Betroffenen schriftlich informiert. Daraufhin klagten mehrere Betroffene vor dem Finanzgericht des Saarlandes, um die Weitergabe der Daten an den Landtag zu unterbinden.
Das Finanzgericht des Saarlandes hat nun die Anträge der Antragsteller als unbegründet zurückgewiesen und die beabsichtigte Weitergabe der Daten an den Ausschuss des Landtages umfassend bestätigt.
Für die Antragssteller besteht allerdings die Möglichkeit der Beschwerde an den Bundesfinanzhof. Diese Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen.
Es sind darüber hinaus weitere Klagen, die sich gegen den saarländischen Landtag richten, vor Gericht anhängig. Nach einem rechtskräftigen Abschluss der anhängigen Verfahren wird die Namensliste an den Landtag weitergegeben“, teilte ein Sprecher des Ministeriums heute (29.04.2016) mit.
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein