Symbolbild

Verbraucher haben in Deutschland das Recht, ihren Strom- oder Gasanbieter frei zu wählen. Das ist gut für die Haushaltskasse, aber schlecht für die Anbieter von Wuchertarifen. Einige Anbieter wollen den Kunden deshalb den Wechsel erschweren – für den Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Sebastian Thul, ein Unding: „Die freie Anbieterwahl ist ein Grundpfeiler der Marktwirtschaft. Verbraucher sollten immer die Möglichkeit haben zu wechseln. Dabei ist es ihr gutes Recht, sich für den günstigsten Tarif zu entscheiden.“ 

Große deutsche Wirtschaftsauskunfteien haben jedoch begonnen, eine Datenbank für Energieversorger zu entwickeln, die sensible Kundendaten erfasst. Während bisher nur Listen für betrügerische Kunden zulässig sind, würden künftig alle Kunden einschließlich der Laufzeit ihrer Verträge erfasst. So könnten Verbraucher, die nach Ansicht der Energieversorger zu oft von ihrem Wechselrecht Gebrauch gemacht haben, identifiziert und aussortiert werden.

Damit setzt sich eine wettbewerbsfeindliche Praxis fort, die Verbraucherschützern bereits seit einiger Zeit Sorgen machen: Sie beobachten, dass manchem Verbraucher, trotz hervorragender Bonität der Wechsel grundlos verweigert wurde. Thul: „Es drängt sich der Verdacht auf, dass preisbewusste Verbraucher abgestraft werden“.

Die Datenschutzbehörden werden dazu im November das letzte Wort haben. Doch Staatssekretär Thul stellt bereits jetzt fest: „Den Unternehmen sollte es zu denken geben, wenn ihnen die Kunden davonlaufen. Anstatt mit kurzfristigen Prämien auf Kundenfang zu gehen und nach sechs oder zwölf Monaten die Preisschraube anzuziehen, sollten die Unternehmen lieber überlegen, wie sie Kunden durch attraktive Angebote und guten Service langfristig an sich binden können.“

Verbrauchern, die wechseln, rät Thul, ihr Recht auf Datenschutz einzufordern. Nach dem Wechsel sollten sie die Löschung ihrer Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung verlangen. Auf diese Weise wird das Anlegen von schwarzen Listen über Altkunden deutlich erschwert. Verbrauchertipp: Verbraucher sollten regelmäßig ihren Strom- oder Gastarif prüfen und mit anderen Anbietern vergleichen. Online-Tarifportale können dabei eine Hilfe sein. Mit der Kündigung des bisherigen Energievertrags können Verbraucher meistens ganz einfach ihren neuen Anbieter beauftragen.

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