HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Eine Zuckersteuer für Softdrink-Unternehmen wie nun in Großbritannien angekündigt,   lehnt der saarländische Gesundheits-Staatssekretär Stephan Kolling ab. Für das Saarland und Deutschland solle dies kein Vorbild werden. „Besonders zuckerhaltige Getränke extra zu besteuern hilft wenig, eine ungesunde Lebensweise zu verringern und Übergewicht und Diabetes zu verhindern“, so Kolling. Die Hersteller würden lediglich den Zuckergehalt in ihren Getränken reduzieren, um die Extrasteuer zu umgehen. „Eine gesundheitliche Verbesserung für den Verbraucher entstünde dadurch nicht“, so Kolling.
Einen sinnvollen Ansatz sieht Staatssekretär Kolling nur durch die Aufklärung der Verbraucher über die Gefahren übermäßigen Zuckerkonsums und eine Umstellung der Ernährungsgewohnheiten bzw. Trinkgewohnheiten. Kolling: „Der mündige Bürger muss selbst über seine Lebensführung entscheiden. Eine nachhaltige Veränderung ungesunden Lebens kann man nur durch Prävention und Aufklärung erreichen. Der Bürger muss überzeugt werden und nicht gegängelt.“
Das Saarland will stattdessen seine Anstrengungen um eine gesundheitsgerechte Umgestaltung der Lebensbedingungen weiter voranbringen. Das Saarland arbeitet gemeinsam mit den Krankenkassen an einer neuen Präventionsstrategie. In der nächsten Woche findet ein Treffen statt, um nach dem neuen Präventionsgesetz eine Landesrahmenvereinbarung zu erarbeiten. „Gemeinsam wollen künftig Land und Kassen Präventionsangebote in den einzelnen Lebenswelten machen“, so Kolling.
Der Staatssekretär betonte weiter: „Hierzulande gelingt es uns durch die landesweite Kampagne »Das Saarland lebt gesund!« das Gesundheitsbewusstsein zu schärfen. Zudem kommen im Adipositas-Netzwerk Saar Experten und Initiativen zusammen, die sich regelmäßig mit dem Thema der gesunden Lebensführung befassen. Dies wird langfristig wesentlich gewinnbringender sein als eine kurzfristige Extrasteuer.“
Hintergrund:
Die britische Regierung plant eine neue Steuer in zwei Stufen: für Getränke ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter und eine für solche mit mehr als acht Gramm. Getränke auf Milch- und Fruchtsaftbasis sind von den britischen Plänen ausgenommen.

 

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