Nachdem das saarländische Verfassungsgericht die Regelungen der Landesregierung zur Kontakt-Nachverfolgung in der Corona-Pandemie teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, weil ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte nicht durch Rechtsverordnungen verfügt werden kann, sondern durch den Landtag nach einer öffentlichen Debatte rechtssicher geregelt werden muss, erklärt Oskar Lafontaine:
„Das ist das zweite Mal, dass das Verfassungsgericht der Landesregierung die rote Karte zeigt. Die wiederholten Vorstöße der Linksfraktion für eine Einbeziehung des Parlaments wurden bisher von der Landtagsmehrheit nicht aufgegriffen. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsweise der Landesregierung nimmt ab, wenn der Verfassungsgerichtshof die Regierung wiederholt zur Ordnung rufen muss. Der Landtag muss jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, um eine verfassungskonforme Vorgehensweise der saarländischen Landesregierung sicherzustellen.“
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