Symbolbild

Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat in einer gestrigen Entscheidung gefordert, die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung im Zuge der Corona-Pandemie neu zu fassen, da die aktuellen Vorgaben nicht durch die saarländische Verfassung gedeckt ist (wir berichteten). Zur Entscheidung erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann:

Monika Bachmann (CDU)
Quelle: www.saarland.de

„Wir haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen und werden zügig entsprechende Anpassungen im Rahmen eines Corona-Gesetzes erarbeiten. Diesen Entwurf werde ich im Ministerrat einbringen und damit eine rechtskonforme Kontaktnachverfolgung sowie Datenweitergabe an die Gesundheitsämter sicherstellen.

Unser Ziel ist, dieses Corona-Gesetz noch im September ins parlamentarische Verfahren zu bringen. Dadurch werden wir auch künftig in der Lage sein, Infektionsketten schnell und sicher nachzuvollziehen und unserem obersten Ziel, dem Schutz der Saarländerinnen und Saarländer, Sorge zu tragen.“

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